Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in die öffentliche Tourismusinfrastruktur in Rheinland-Pfalz. Kommunen können dafür einen Zuschuss bekommen, wenn das Vorhaben bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen, die die Attraktivität von touristischen Einrichtungen verbessern, sie erweitern oder neu schaffen. Auch digitale Angebote und innovative Projekte können gefördert werden. Wichtig ist, dass das Vorhaben einen deutlichen Nutzen für den Tourismus hat und für die Region wichtig ist.
Die Förderung kann für verschiedene Arten von Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Beschilderung, Markierung und Möblierung von Wander- und Radwegen, Steganlagen für den Bootstourismus, Wasserwanderrastplätze und digitale Angebote. Auch Maßnahmen zur besseren Erlebnisqualität oder saisonverlängernde Projekte kommen infrage. Bei bestimmten Projekten mit Mitteln aus dem EFRE gibt es ein zweistufiges Antragsverfahren.
Der Zuschuss beträgt je nach Vorhaben bis zu 75 Prozent oder bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben. In jedem Fall gibt es eine Obergrenze von 5 Millionen Euro je Vorhaben. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für einige EFRE-Projekte gelten besondere Fristen im Rahmen von Förderaufrufen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für Kommunen, Zweckverbände und bestimmte kommunal beteiligte juristische Personen sinnvoll. Sie passt für Vorhaben, die den Tourismus vor Ort stärken und in ein regionales Tourismuskonzept passen. Besonders geeignet ist sie für Projekte mit regionaler Bedeutung und einem klaren Mehrwert für Gäste und Besucherinnen und Besucher.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Bei bestimmten EFRE-Projekten gelten Fristen im Rahmen von Förderaufrufen
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Vorhaben muss sich in das regionale Tourismuskonzept einfügen
- Es muss einen wesentlichen Beitrag zu einem modernen, nachhaltigen, marktgerechten und erlebnisorientierten Vor-Ort-Angebot leisten
- Es muss mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz in Einklang stehen
- Es muss von besonderer regionaler Bedeutung sein
- Es muss einen deutlichen Mehrwert im Sinne des Zuwendungszwecks haben
- Ein verbindliches Konzept zur Vermarktung muss vorgelegt werden
- Ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben ist erforderlich
- mögliche Ausschlusskriterien
- Fußgängerzonen
- Schiffsanleger
- Schwimmbäder
- Beschneiungsanlagen
- Skilifte
- Nordic-Walking-Parks
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Thema der Förderung
- Öffentliche Tourismusinfrastruktur
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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