Zuschuss

Förderung der Tourismusentwicklung

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung und nachhaltigen Weiterentwicklung des Tourismus umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 18.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Vorhaben, die den Tourismus stärken und nachhaltig weiterentwickeln. Es geht vor allem um Projekte im Tourismusmarketing, um Digitalisierung, um mehr Nachhaltigkeit und um die Verbesserung des touristischen Angebots. Auch Konzepte, Studien und Marktforschung können gefördert werden, wenn sie solche Vorhaben vorbereiten oder begleiten. Zusätzlich können Projekte von touristischen Netzwerken und regionale Tourismusverbände unterstützt werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Gefördert werden nur bedeutsame touristische Projekte, die zu den Zielen des „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ passen. Die Projekte sollen Gäste von außerhalb anziehen und das Ansehen des Landes stärken. Wichtig ist auch, dass die Vorhaben in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. Wenn der Sitz nicht in Sachsen-Anhalt liegt, muss das Projekt dem Land direkt und unmittelbar zugutekommen.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Es müssen eigene Mittel oder andere Mittel zur Finanzierung eingesetzt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Das Antragsverfahren läuft in zwei Schritten: zuerst eine formlose Förderanfrage, danach bei positiver Entscheidung der eigentliche Antrag vor Beginn des Vorhabens.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche und gemeinnützige Akteure mit touristischen Vorhaben in Sachsen-Anhalt. Dazu gehören zum Beispiel Kommunen, Verbände, Vereine und regionale Tourismusverbände. Auch Organisationen, die Tourismusmarketing, Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder touristische Netzwerke entwickeln wollen, können profitieren. Besonders passend ist die Förderung für Projekte, die den Tourismus in einer Region professioneller und attraktiver machen sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • formlose Förderanfrage bis zum 30.10. für das Folgejahr
    • regionale Tourismusverbände bis zum 30.6. für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben muss in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden
    • Projekt soll den Zielen des „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ dienen
    • Vorhaben soll Gäste von außerhalb gewinnen und das Ansehen des Landes stärken
    • Eigenmittel oder andere Mittel sollen eingebracht werden
    • zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 10.000 Euro
    • bei regionalen Tourismusverbänden zusätzliche Anforderungen an Struktur, Strategie und Ausrichtung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben außerhalb von Sachsen-Anhalt, wenn kein direkter und unmittelbarer Nutzen für das Land vorliegt
    • Projekte, die nicht zu den Zielen des „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ passen
    • fehlende Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Folgekosten
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Tourismusentwicklung
    • Tourismusmarketing
    • Digitalisierung im Tourismus
    • nachhaltige Tourismusentwicklung
    • touristische Netzwerke
    • regionale Tourismusverbände

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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