Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft bei Schäden durch die Flutkatastrophe an der Ostseeküste in Schleswig-Holstein. Unterstützt werden Reparaturen und der Wiederaufbau von kommunaler Infrastruktur. Dazu gehören zum Beispiel Häfen, Strände, Promenaden, Wege, Gebäude, Straßen und Gehwege. Auch touristische Anlagen und bestimmte Hafenbereiche können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss.
Der Zuschuss beträgt in der Regel 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es gibt Mindestgrenzen für die Schadenssumme. Die Schäden müssen direkt durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 entstanden sein. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2030 abgeschlossen sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Träger, die Schäden an ihrer Infrastruktur nach der Flut beseitigen müssen. Dazu gehören vor allem Gemeinden, Kreise, Ämter, Kommunalunternehmen und Zweckverbände. Auch bestimmte Gesellschaften können gefördert werden, wenn die öffentlichen Träger mehr als 50 Prozent an ihnen beteiligt sind. Wichtig ist, dass die Schäden klar mit der Flutkatastrophe zusammenhängen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 30.10.2024
- Ansprechpunkt
- Investitionsbank Schleswig-Holstein
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Schäden müssen direkt durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 entstanden sein
- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, Ämter, Kommunalunternehmen, gemeinsame Kommunalunternehmen, Eigenbetriebe und Zweckverbände sowie bestimmte Gesellschaften mit mehr als 50 Prozent öffentlicher Beteiligung
- Bei touristischen Anlagen muss die touristische Nutzung erheblich beeinträchtigt sein
- Bei Häfen und Hafenanlagen muss eine erhebliche Beeinträchtigung durch die Flut vorliegen
- Bei kommunaler Infrastruktur müssen die Schäden erheblich sein und die Maßnahme für die Wiederherstellung nötig sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Schäden ohne direkten ursächlichen Zusammenhang mit der Flutkatastrophe
- Maßnahmen, die nicht bis zum 31.12.2030 abgeschlossen werden
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Thema der Förderung
- Wiederaufbau und Reparatur von Infrastruktur nach der Flutkatastrophe an der Ostseeküste
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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