Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt neue und vorbildhafte Kooperationen zwischen Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann gefördert werden. Es geht um gemeinsame Projekte in der Verwaltung, in der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge, in der kommunalen Infrastruktur und in anderen Aufgabenbereichen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Die Förderung kann auch für bestehende Kooperationen wichtig sein, wenn sie erweitert werden sollen. Ziel ist, dass Kommunen Aufgaben gemeinsam besser lösen können. Die Zusammenarbeit soll dauerhaft angelegt sein und zu spürbaren Verbesserungen führen. Sie soll außerdem helfen, Kosten zu senken oder das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände und ihre Zusammenschlüsse in Nordrhein-Westfalen. Auch von ihnen geführte Unternehmen und Einrichtungen können dazugehören, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Besonders passend ist die Förderung für Kommunen, die erstmals mit anderen Kommunen zusammenarbeiten oder eine bestehende Zusammenarbeit ausbauen wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Erstmalige Zusammenarbeit im geförderten Aufgabenbereich
- Wesentlicher Beitrag zur Aufgabenerfüllung
- Kooperation auf Dauer angelegt, mindestens für 5 Jahre
- Kosteneinsparung, Ertragssteigerung oder deutliche Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebots
- Beschlüsse der zuständigen Entscheidungsgremien liegen vor
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine erstmalige Zusammenarbeit im geförderten Aufgabenbereich
- Keine dauerhafte Zusammenarbeit von mindestens 5 Jahren
- Keine ausreichende Verbesserung, Einsparung oder Ertragssteigerung
- Keine Beschlüsse der Entscheidungsgremien
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Kooperationen zwischen Kommunen
- Kommunale Infrastruktur
- Verwaltung
- Soziale und kulturelle Daseinsvorsorge
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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