Darlehen

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

Wenn Sie als Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Investitionen planen, mit denen Sie die Energieeffizienz steigern, Emissionen senken, den Verbraucherschutz verbessern oder die regionale Lebensmittelproduktion stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Baden-Württemberg. Es geht um Investitionen, die Umwelt und Verbraucherschutz verbessern oder die regionale Lebensmittelproduktion stärken. Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen vergeben. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Minderung von Emissionen. Auch Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung ökologischer oder regionaler Produkte können dazugehören. Außerdem können Vorhaben im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof und ähnliche touristische Angebote unterstützt werden. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Konditionen. Für einige Investitionen gibt es Top-Konditionen, für andere Premium-Konditionen. Der Antrag läuft über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut und wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Auch andere wirtschaftlich tätige Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen dazugehören. Besonders passend ist sie für Betriebe, die in Baden-Württemberg investieren und ihre Produktion nachhaltiger, regionaler oder effizienter machen wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Investitionsort in Baden-Württemberg
    • wirtschaftliche Tätigkeit
    • Vorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder grundlegenden Änderung einer Betriebsstätte
    • Diversifizierung in neue, zusätzliche Produkte
    • Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs als Teil eines Konzepts zur Energieeinsparung
    • je nach Vorhaben weitere Bedingungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition
    • Erwerb von Betriebsmitteln
    • Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Förderung nach EEG oder KWKG
    • Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen
  • Anbieter der Förderung
    • L-Bank
  • Thema der Förderung
    • Umwelt- und Verbraucherschutz
    • Energieeffizienz
    • Emissionsminderung
    • regionale Lebensmittelproduktion

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.