Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung dient dazu, die Bevölkerung über die Gefahren von AIDS aufzuklären. Es werden Informationen zu Ansteckungswegen und zur Vermeidung einer Infektion mit dem HI-Virus bereitgestellt. Besonders hochrisikobehaftete Gruppen sollen in den Maßnahmen berücksichtigt werden. Ziel ist es, Stigmatisierung und Ausgrenzung von Betroffenen zu verhindern. Gefördert werden Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen sowie spezifische Präventionsprojekte. Die Zuwendungen können bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben für Beratungsstellen und bis zu 80 % für Präventionsprojekte betragen. Antragsberechtigt sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege und andere Institutionen, die entsprechende Maßnahmen durchführen. Die Anträge müssen bei den zuständigen Regierungen eingereicht werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Organisationen, die Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen betreiben oder Präventionsprojekte durchführen. Sie richtet sich an Institutionen, die einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Unterstützung von Menschen leisten, die von AIDS betroffen sind oder sich über das Thema informieren möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist:
- Erstanträge bis 15. November des vorhergehenden Jahres
- Folgeanträge bis 31. Dezember des vorhergehenden Jahres
- Ansprechpunkt: Regierungen
- mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Übernahme der Aufgaben gemäß Rahmenkonzept
- Erfüllung organisatorischer Voraussetzungen
- Bereitstellung des erforderlichen Personals
- mögliche Ausschlusskriterien: keine angegeben
- Anbieter der Förderung: Regierungen
- Thema der Förderung: AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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