Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung „Aktion Wasserzeichen“ unterstützt Maßnahmen im Saarland, die Abwasseranlagen verbessern und die Gewässergüte erhöhen. Es geht um Investitionen, mit denen die Leistungsfähigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen gesteigert und die hydraulische Belastung von Abwasseranlagen verringert wird. Auch Vorhaben zur besseren Bewirtschaftung von Niederschlagswasser können gefördert werden.
Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zur Entflechtung von Fremd- und Niederschlagswasser, Studien zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und kommunale Programme für dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung. Außerdem können messtechnische Ausrüstung für Regenwasserentlastungsanlagen, der Neubau oder die Nachrüstung der P-Fällung sowie externe Gewässerschutzbeauftragte unterstützt werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Vorhaben ab. Grundlage ist eine Richtlinie des Saarlandes zur Verbesserung der Gewässergüte.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sinnvoll, die Aufgaben der Abwasserbeseitigung übernommen haben. Auch der Entsorgungsverband Saar kann je nach Vorhaben antragsberechtigt sein. Sinnvoll ist die Förderung für kommunale Vorhaben im Bereich Abwasser, Niederschlagswasser und Gewässerschutz.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Investitionsmaßnahmen innerhalb einer Abwasseranlage mit erhöhter Fremdwasserbelastung
- Nachweis von Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit
- Bewirtschaftungsstudien mit Planungsbereich von mindestens einem Gemeinde- oder Stadtbezirk
- kommunales Förderprogramm mit einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren
- Regenwasserentlastungsanlagen innerhalb von Abwasseranlagen mit erhöhter Fremdwasserbelastung oder mit signifikanter hydraulischer oder stofflicher Belastung des Gewässers
- Neubau oder Nachrüstung der P-Fällung nach den Bestimmungen des Maßnahmenprogramms der Wasserrahmenrichtlinie
- externe Beauftragung von Gewässerschutzbeauftragten
- mögliche Ausschlusskriterien
- Investitionsmaßnahmen zur inneren oder äußeren Erschließung neuer Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete
- Investitionsmaßnahmen zur Erweiterung vorhandener Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Thema der Förderung
- Umwelt- und Naturschutz
- Abwasser
- Gewässerschutz
- Niederschlagswasserbewirtschaftung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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