Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Bei dieser Förderung geht es um einen Gastschulbeitrag für allgemeinbildende Schulen in Bayern. Schulaufwandsträger können damit eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Schulaufwands beantragen. Das gilt für bestimmte Gastschülerinnen und Gastschüler, zum Beispiel mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Bayerns oder mit bestimmten ausländerrechtlichen Status. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Dafür ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular nötig. Für ausländische Schülerinnen und Schüler muss der ausländerrechtliche Status zusätzlich von der zuständigen Ausländerbehörde bestätigt werden. Die Anträge müssen fristgerecht beim Bayerischen Landesamt für Schule eingehen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Schulaufwandsträger von staatlichen und kommunalen allgemeinbildenden Schulen in Bayern. Dazu gehören unter anderem Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderzentren. Sie ist besonders relevant, wenn Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland oder von außerhalb Bayerns beschult werden. Auch bei bestimmten Fällen mit ausländerrechtlichem Status kann sie wichtig sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis spätestens 1. August des aktuellen Haushaltsjahres für Pauschalen
- Für Spitzabrechnungen für das jeweils vergangene Haushaltsjahr
- Ansprechpunkt
- Bayerisches Landesamt für Schule
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Schulaufwandsträger von staatlichen und kommunalen Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Abendrealschulen, Gymnasien einschließlich Kollegs, Abendgymnasien und allgemeinbildenden Förderzentren
- Für außerbayerische Schülerinnen und Schüler muss der gewöhnliche Aufenthalt zum Stichtag außerhalb Bayerns liegen
- Für ausländische Schülerinnen und Schüler muss zum Stichtag ein bestimmter ausländerrechtlicher Status vorliegen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Wenn die maßgeblichen Verhältnisse zum Stichtag 1. Oktober nicht erfüllt sind
- Wenn der gewöhnliche Aufenthalt bei außerbayerischen Schülerinnen und Schülern nicht außerhalb Bayerns liegt
- Wenn bei ausländischen Schülerinnen und Schülern kein zulässiger ausländerrechtlicher Status vorliegt
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Landesamt für Schule
- Thema der Förderung
- Gastschulbeitrag für allgemeinbildende Schulen in Bayern
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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