Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Eingliederungsbeihilfe des AMS Steiermark ist eine Förderung für die Wiederbeschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen. Sie unterstützt Arbeitgeber bei der Anstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Höhe und Dauer werden im Einzelfall mit dem AMS vereinbart.
Wichtig ist: Vor Beginn der Beschäftigung muss ein Beratungsgespräch mit dem AMS stattfinden. Erst danach kann die Förderung geprüft und vereinbart werden. Die genauen Bedingungen können je nach Region unterschiedlich sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Arbeitgeber in der Steiermark, die langzeitarbeitslose Personen einstellen möchten. Sie kann auch für Personen interessant sein, die lange arbeitslos waren und wieder eine Stelle suchen. Besonders relevant ist sie für Menschen mit erhöhtem Risiko, länger arbeitslos zu bleiben.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- AMS
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Wiederbeschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen
- Personen älter als 50 Jahre
- Personen unter 25 Jahre und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos
- Personen mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos
- Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind
- mögliche Ausschlusskriterien
- Arbeitsmarktservice
- politische Parteien
- Clubs politischer Parteien
- radikale Vereine
- der Bund
- Anbieter der Förderung
- AMS Steiermark
- Thema der Förderung
- Personalanstellung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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