Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Unternehmen in der Steiermark bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Gefördert werden Kurse, Weiterbildungen und praktische Ausbildungen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Maßnahme muss in der Regel mindestens 16 Stunden dauern und überbetrieblich verwertbar sein. Es gibt einen Zuschuss zu den Kosten. Die Förderung ist bis auf Widerruf gültig.
Gefördert werden zum Beispiel Weiterbildungen, die Wissen, Fähigkeiten oder berufliche Entwicklung verbessern. Dazu zählen auch Maßnahmen, die Beschäftigung und Einkommen sichern oder erhöhen sollen. Praktische Ausbildungen können ebenfalls gefördert werden, wenn sie in einer Aus- und Weiterbildungseinrichtung stattfinden und getrennt vom normalen Betrieb ablaufen.
Nicht gefördert werden unter anderem Studien an Universitäten und Hochschulen, reine Informationsveranstaltungen und kurze Kurse unter 16 Stunden. Auch Kurse ohne Bezug zum aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplatz sind ausgeschlossen. Der Antrag soll online über das eAMS Konto gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Unternehmen sinnvoll, die ihre Mitarbeitenden gezielt weiterqualifizieren möchten. Sie passt besonders gut, wenn Beschäftigte neue Aufgaben übernehmen, ihre Kenntnisse verbessern oder sich an neue Anforderungen anpassen sollen. Auch für Betriebe, die Beschäftigung sichern und Fachwissen im Unternehmen halten wollen, kann sie hilfreich sein. Sinnvoll ist sie vor allem für Weiterbildungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Steiermark.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Spätestens 1 Woche vor Kursbeginn
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen ab 16 Stunden
- Präsenz, Live-Online oder Mischformen
- Überbetrieblich verwertbar
- Praktische Ausbildungen in einer Aus- und Weiterbildungseinrichtung, getrennt von sonstigen betrieblichen Abläufen
- Beschäftigte mit vollversicherungspflichtigem oder karenziertem Arbeitsverhältnis
- mögliche Ausschlusskriterien
- Studien und Lehrgänge an Universitäten und Hochschulen
- Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter
- Reine Produktschulungen
- Kurzveranstaltungen unter 16 Stunden
- Kurse ohne Bezug zum aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplatz
- Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
- Arbeitskräfte im unkündbaren Arbeitsverhältnis
- Lehrlinge
- Überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern
- Anbieter der Förderung
- AMS Steiermark
- Thema der Förderung
- Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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