Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt die Einstellung des ersten Mitarbeiters in einem Unternehmen in Tirol. Sie ist als Zuschuss gedacht und ersetzt einen Teil der Lohnkosten. Gefördert wird ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Beihilfe beträgt ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts. Sie wird in der Regel für ein Jahr gewährt. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen gilt sie für die gesamte Dauer. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.
Die Förderung gilt nur unter bestimmten Bedingungen. Das Arbeitsverhältnis muss in Tirol bestehen und mindestens 50 Prozent der üblichen Wochenstunden umfassen. Außerdem muss die beschäftigte Person arbeitslos sein und seit mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sein oder direkt nach einer abgeschlossenen Ausbildung als arbeitsuchend vorgemerkt sein. Der Antrag ist innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einzureichen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Ein-Personen-Unternehmen sinnvoll, die zum ersten Mal eine Person einstellen möchten. Unter besonderen Voraussetzungen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften profitieren. Sie ist vor allem dann hilfreich, wenn ein Betrieb die Lohnkosten für den ersten Mitarbeiter senken möchte. Geeignet ist sie für Unternehmen in Tirol, die eine förderfähige Person beschäftigen wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Ansprechpunkt
- zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Ein-Personen-Unternehmen
- unter besonderen Voraussetzungen auch Personen- oder Kapitalgesellschaften
- Arbeitgeber seit mehr als 3 Monaten über Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz versichert
- erstmalige oder erneute Beschäftigung eines Arbeitnehmers
- vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in Tirol
- Arbeitsverhältnis mit mindestens 50 Prozent der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden
- beschäftigte Person arbeitslos und seit mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt
- oder unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung als arbeitsuchend vorgemerkt
- mögliche Ausschlusskriterien
- Ehepartner
- Lebensgefährten
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Enkelkinder
- Großeltern
- Schwager und Schwägerinnen
- Stiefkinder
- Stiefeltern
- Adoptivkinder
- Adoptiveltern
- geschäftsführende Organe
- Lehrlinge
- Werkvertragsnehmer
- neue Selbständige
- freie Dienstnehmer
- Anbieter der Förderung
- AMS Tirol
- Thema der Förderung
- Personalanstellung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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