Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall

Nach dem AsylbLG werden im Grundleistungsbezug bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen die erforderliche ärztlichen und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmittel sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen gewährt. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden zudem die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Schutzimpfungen und die medizinisch gebotenen

Stand 12.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Asylbewerber, die im Grundleistungsbezug stehen, haben Anspruch auf medizinische Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Dazu gehören ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie die Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln. Auch Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden, werden übernommen. In bestimmten Fällen können zusätzliche Behandlungen finanziert werden, wenn sie für die Gesundheit unerlässlich sind.

Die Berechtigten können am allgemeinen ärztlichen Versorgungsangebot teilnehmen und haben das Recht auf freie Arztwahl. Sie erhalten pro Quartal einen Behandlungsschein vom zuständigen Träger, um niedergelassene Ärzte aufsuchen zu können. In den ANKERn, wo Asylbewerber untergebracht sind, gibt es Ärztezentren, die eine niedrigschwellige medizinische Versorgung anbieten.

Wenn Asylbewerber seit 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland leben und ihren Aufenthalt nicht rechtsmissbräuchlich beeinflusst haben, erhalten sie die gleichen medizinischen Leistungen wie gesetzlich Versicherte, sind jedoch in der Regel keine Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Asylbewerber, die im Grundleistungsbezug stehen und medizinische Leistungen benötigen. Sie richtet sich an Personen, die akut erkrankt sind oder Schmerzzustände haben. Auch Asylbewerber, die länger als 36 Monate in Deutschland leben, profitieren von dieser Förderung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Kreisverwaltungsbehörden
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Akute Erkrankungen
    • Schmerzzustände
    • Notwendige ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
  • mögliche Ausschlusskriterien: keine Angabe
  • Anbieter der Förderung: Kreisverwaltungsbehörden
  • Thema der Förderung: medizinische Leistungen für Asylbewerber

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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