Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Atelierpreis ist eine Förderung für freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler in Bayern. Jährlich werden bis zu 30 Personen ausgewählt. Sie erhalten jeweils 8.000 Euro für ihre künstlerische Arbeit. Die Förderung soll helfen, die eigene Kunst weiterzuentwickeln. Dafür sollen die Künstlerinnen und Künstler unter besseren wirtschaftlichen Bedingungen arbeiten können.
Die Auswahl erfolgt nach einer Bewerbung. Über die Vergabe entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Bewerbung wird elektronisch eingereicht. Es fallen keine Kosten an.
Die Bewerbungsfrist wird jedes Jahr am Anfang des Kalenderjahres bekanntgegeben. Nach der Förderung wird ein Jahr später ein Sachstandsbericht erwartet. Eine erneute Bewerbung ist erst später wieder möglich. Die Förderung kann höchstens zwei Mal an dieselbe Person vergeben werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler mit Atelier oder Projektraum in Bayern. Wichtig ist, dass sie seit mindestens zwei Jahren in Bayern wohnen und hauptsächlich dort arbeiten. Auch die bisherige künstlerische Arbeit und das Entwicklungspotenzial spielen eine Rolle. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Wird jeweils am Anfang des Kalenderjahres auf der Webseite des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e. V. bekanntgegeben.
- Ansprechpunkt
- Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e. V.
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler
- Seit mindestens zwei Jahren Hauptwohnsitz in Bayern
- Hauptsächlich in Bayern tätig
- Atelier oder Projektraum in Bayern
- Besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs
- Besonderes Entwicklungspotenzial
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine erneute Bewerbung direkt nach einer Auszeichnung; erst im dritten Turnus wieder möglich
- Höchstens zwei Auszeichnungen pro Person
- Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem Arbeitsverhältnis darf maximal 50 % betragen
- Anbieter der Förderung
- Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e. V.
- Thema der Förderung
- Atelierpreis
- Künstlerische Arbeit bildender Künstlerinnen und Künstler in Bayern
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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