Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Aufstiegs-BAföG ist eine Förderung für berufliche Fortbildungen und Aufstiege. Es unterstützt Menschen, die sich weiterqualifizieren und einen höheren Abschluss im Beruf erreichen wollen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Zuständig ist die Sächsische Aufbaubank.
Gefördert werden nur bestimmte Fortbildungen. Sie müssen auf einen öffentlich-rechtlich geregelten Fortbildungsabschluss vorbereiten. Auch der Bildungsträger muss geeignet sein. Nicht gefördert werden zum Beispiel akademische Hochschulabschlüsse oder rein interne Lehrgänge mit Zertifikat.
Wichtig sind auch Regeln zur Teilnahme und zum Ablauf. Die Fortbildung muss in einem bestimmten Zeitraum stattfinden und regelmäßig besucht werden. Praktika und reine Selbstlernphasen zählen nicht immer als förderfähiger Unterricht. Bei Unterbrechung, Krankheit oder Abbruch gelten besondere Meldepflichten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die sich beruflich weiterentwickeln und einen anerkannten Fortbildungsabschluss erreichen möchten. Sie passt besonders zu Personen in handwerklichen, technischen, kaufmännischen oder ähnlichen Fortbildungen. Auch wer eine höhere Fortbildungsstufe anstrebt, kann davon profitieren. Wichtig ist, dass die Fortbildung die formalen Voraussetzungen erfüllt.
Kerndaten
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Die Fortbildung bereitet auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder gleichgestellten Fortbildungsabschluss vor.
- Der Bildungsträger ist für die Durchführung geeignet.
- Bei der ersten Fortbildungsstufe sind mindestens 200 Unterrichtsstunden und ein Abschluss innerhalb von 36 Kalendermonaten nötig.
- Bei der zweiten und dritten Fortbildungsstufe sind mindestens 400 Unterrichtsstunden nötig.
- Vollzeit: Abschluss innerhalb von 36 Kalendermonaten und in der Regel an vier Werktagen pro Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden.
- Teilzeit: Abschluss innerhalb von 48 Kalendermonaten und durchschnittlich 18 Unterrichtsstunden je Monat.
- Regelmäßige Teilnahme an 70 % des Präsenzunterrichts und bei Fernunterricht oder mediengestütztem Unterricht zusätzlich an 70 % der Leistungskontrollen.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Akademische Hochschulabschlüsse sind nicht förderfähig.
- Instituts- oder verbandsinterne Lehrgänge mit Zertifikat sind nicht förderfähig.
- Angebote ohne Unterricht im Sinne der Regelung, zum Beispiel reine Selbstlernphasen oder Praktika, sind nicht förderfähig.
- Anbieter der Förderung
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Thema der Förderung
- Förderung beruflicher Aufstiege
- Aus- und Weiterbildung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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