Zuschuss

Ausschreibung - Fonds „Kultur für alle!“ für kulturelle Inklusionsprojekte

Stand 19.06.2026 Nächste Abgabefrist 15.11.2026   Quelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg Förderregion: Hamburg

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Fonds „Kultur für alle!“ unterstützt kulturelle Inklusionsprojekte in Hamburg. Er soll Menschen mit Behinderung, mit Sinnesbeeinträchtigung oder mit demenzieller Erkrankung den Zugang zu Kultur erleichtern. Gefördert werden Projekte, die die Teilhabe an kulturellen Angeboten verbessern und diese Menschen stärker in den Kulturbetrieb einbinden. Die Förderung wird von der Behörde für Kultur und Medien zusammen mit Stiftungen getragen.

Ein Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber die nötigen Angaben aus der Förderrichtlinie enthalten. Es ist sinnvoll, vor der Antragstellung telefonisch Kontakt aufzunehmen und die Projektidee vorzustellen. So kann vorab geklärt werden, ob ein Antrag passend ist und in welcher Form er gestellt werden sollte.

Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Fondsmittel. Anträge müssen in Papierform eingereicht werden. Es gibt zwei feste Fristen im Jahr für die Antragstellung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kulturelle Projekte in Hamburg, die sich an Menschen mit körperlicher, seelischer oder kognitiver Behinderung, mit Sinnesbeeinträchtigung oder mit Demenz richten. Sie passt für Einrichtungen mit Sitz in Hamburg und für in Hamburg lebende Personen, die solche Projekte durchführen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben, die Kultur für diese Menschen besser zugänglich machen. Auch Projekte, die die Teilhabe an Kultur deutlich stärken, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 15. Dezember für das folgende Jahr
    • bis zum 15. Mai im laufenden Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Inklusive Projekte
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • kulturelle Projekte in Hamburg
    • Projekte für Menschen mit körperlicher, seelischer oder kognitiver Behinderung, mit Sinnesbeeinträchtigung oder mit demenzieller Erkrankung
    • Antrag mit den nötigen Angaben aus der Förderrichtlinie
    • Antragstellung in Papierform
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Behörde für Kultur und Medien
    • in Kooperation mit der Hildegard und Horst Röder-Stiftung und der Stiftung Kulturglück
  • Thema der Förderung
    • kulturelle Inklusionsprojekte
    • Teilhabe an Kultur
    • Zugang zu kulturellen Angeboten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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