Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen den Zugang zu Bankkrediten erleichtern, indem die aws einen Teil des Kreditrisikos als Garantie übernimmt. So können Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen besser umgesetzt werden, auch wenn nicht genügend Sicherheiten vorhanden sind. Ziel ist außerdem, wirtschaftlich sinnvolle Projekte in Österreich zu ermöglichen und den Wirtschaftsstandort zu stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Unternehmen aller Größen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sinnvoll, von Ein-Personen-Unternehmen über kleine und mittlere Unternehmen bis zu Großunternehmen. Sie passt besonders für Unternehmen in Gründung, Übernahme, Wachstum oder Weiterentwicklung, wenn ein tragfähiges Vorhaben vorliegt. Sinnvoll ist sie vor allem für Betriebe, die für Investitionen oder laufende betriebliche Ausgaben einen Bankkredit benötigen und dafür zusätzliche Sicherheiten brauchen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredite in Form einer Garantie für Bankkredite. Die aws übernimmt dabei je nach Vorhaben bis zu 80 % des Kredits, wodurch sich die Chancen auf eine Finanzierung durch die Bank erhöhen. Gefördert werden können unter anderem Investitionen, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Betriebsmittel wie Personal, Miete, Waren oder Material.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Einreichung ist jederzeit möglich, das Verfahren läuft nach dem Prinzip „First come – First serve“. Der Antrag muss grundsätzlich vor Projektstart gestellt werden; bei bestimmten Garantien kann der Projektstart ausnahmsweise bis zu 6 Monate vor der Antragstellung liegen. Nach einer positiven Entscheidung muss das Garantieanbot innerhalb von 3 Monaten angenommen werden, und der Nachweis über den Abschluss des Gesamtprojekts ist innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Durchführungszeitraums zu übermitteln.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Projekte ohne plausible Erfolgschancen oder ohne Aussicht auf eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung. Ebenfalls ausgeschlossen sind Projekte, die nicht in Österreich durchgeführt werden, ausgenommen besondere Regelungen zur Internationalisierung. Nicht förderfähig sind außerdem ausfuhrbezogene Tätigkeiten, Kleinbetragsrechnungen unter 150 Euro netto, reine Finanzbeteiligungen ohne eigenen Projektcharakter, nicht unternehmerische Kosten wie Privatanteile, reine Auftragsfinanzierungen, die Nachbesicherung bestehender Kredite, bestimmte Vorhaben im Realitätenwesen sowie die Rückführung oder Verzinsung bestehender Covid- oder Energiekosten-Überbrückungskredite.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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