Zuschuss

aws LISA Life Science Austria-aws LISA Life Science Austria (Details)

Die Förderung soll die internationalen Aktivitäten der österreichischen Life-Sciences-Cluster stärken. Sie soll die Sichtbarkeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen erhöhen und Österreich als starken Standort für Life Sciences weiter positionieren.

Stand 24.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: aws.at Förderregion: Österreich bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die internationalen Aktivitäten der österreichischen Life-Sciences-Cluster stärken. Sie soll die Sichtbarkeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen erhöhen und Österreich als starken Standort für Life Sciences weiter positionieren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für österreichische Life-Sciences-Unternehmen und -Organisationen sinnvoll. Auch Gründungsvorhaben und frühphasige Start-ups in Österreich können unterstützt werden. Besonders relevant ist sie für Projekte aus den Bereichen Biotech, Pharma, Medizintechnik, Diagnostik und Digital Health.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt Zuschüsse über die gemeinsame Marke aws LISA sowie gezielte Förderinstrumente für Gründungsvorhaben und Start-ups, zum Beispiel über aws Preseed und aws Seedfinancing. Für aws Seedfinancing sind Förderungen von bis zu 889.000 Euro möglich; unter bestimmten Bedingungen kann der Zuschuss auf bis zu 90 % der förderbaren Kosten oder maximal 1.000.000 Euro steigen. Außerdem müssen mindestens 10 % der Gesamtkosten aus finanziellen Mitteln der künftigen Gesellschafterinnen oder Gesellschafter kommen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Es gibt eine laufende Antragstellung über den aws Fördermanager. Außerdem gibt es mehrere Entscheidungstermine im Jahr.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann abgelehnt werden, wenn die geforderten Eigenmittel nicht erbracht werden. Für aws Seedfinancing müssen mindestens 10 % der Gesamtkosten aus finanziellen Mitteln der künftigen Gesellschafterinnen oder Gesellschafter stammen. Wenn die Voraussetzungen für den Gender-Bonus nicht erfüllt sind, gibt es nicht den erhöhten Zuschuss.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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