Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll helfen, den Machbarkeitsbeweis für prinzipiell patentierbare Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zu erbringen. Sie unterstützt dabei, Forschungsergebnisse systematisch zu prüfen und mögliche Anwendungsbereiche zu erkennen. So soll der Wissens- und Technologietransfer aus öffentlich finanzierter Forschung und Entwicklung beschleunigt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für österreichische Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sinnvoll. Sie richtet sich an Forschende und Einrichtungen, die frühe Schritte zur praktischen Umsetzung ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse gehen wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, bei denen ein erster Nachweis der technischen Machbarkeit erbracht werden soll.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es gibt zwei Varianten: Klein mit bis zu 75 % der förderbaren Projektkosten und maximal 20.000 Euro bei höchstens 12 Monaten Laufzeit sowie Groß mit bis zu 75 % der förderbaren Projektkosten und maximal 80.000 Euro bei höchstens 24 Monaten Laufzeit. Zusätzlich kann es eine begleitende Beratung durch die aws geben.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Einreichung ist grundsätzlich laufend möglich. Für Proof of Concept Klein ist das Budget für 2026 ausgeschöpft, neue Anträge können ab dem 01.01.2027 gestellt werden. Für Proof of Concept Groß gibt es 2026 die Antragstichtage 30. April 2026 und 30. September 2026. Das Projekt darf frühestens am Tag der Antragstellung beginnen und muss spätestens am 31.12.2029 enden. Ein Förderungsangebot muss innerhalb von 1 Monat angenommen werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Antrag wird in der Formalprüfung abgelehnt, wenn bei einer erstmaligen Einreichung durch die Forschungseinrichtung kein Nachweis einer gültigen Trennungsrechnung vorliegt, der von einer externen Stelle ausgestellt wurde. Nicht gefördert werden unter anderem Aufwand für externes Management, Aufwand für Consultants, Auftragsforschung, Beglaubigungskosten, laufende Jahresgebühren für Schutzrechte, einschlägige Patent-Gutachten und Durchsetzungskosten. Außerdem sind Patentkosten nur bei Proof of Concept Groß und dort nur für bestimmte Anmeldungen und Validierungen förderbar.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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