Beteiligung

aws Start-up Invest - Boosting Scaling Potentials

Die Förderung soll private Risikokapitalinvestitionen in technologieorientierte Start-ups mit hohem Skalierungspotenzial anregen. Dafür stellt aws ausgewählten Investor*innen und Investor*innen-Konsortien Mittel für Beteiligungen an österreichischen Start-ups zur Verfügung. Ziel ist die bessere Finanzierung in der Gründungs- und ersten Wachstumsphase.

Stand 26.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: aws.at Förderregion: Österreich bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll private Risikokapitalinvestitionen in technologieorientierte Start-ups mit hohem Skalierungspotenzial anregen. Dafür stellt aws ausgewählten Investorinnen und Investorinnen-Konsortien Mittel für Beteiligungen an österreichischen Start-ups zur Verfügung. Ziel ist die bessere Finanzierung in der Gründungs- und ersten Wachstumsphase.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Investorinnen, Business Angels, Family Offices und Investorinnen-Konsortien sinnvoll, die in technologieorientierte österreichische Start-ups investieren. Sie richtet sich nicht direkt an die Start-ups selbst, sondern an investierende juristische Personen wie Beteiligungsgesellschaften. Sinnvoll ist sie besonders für erfahrene Investorinnen mit nachweisbarem Track Record, Deal Pipeline und Netzwerk an Co-Investorinnen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Beteiligung in Form von Treuhandmitteln für Investorinnen und Investorinnen-Konsortien zu marktüblichen Bedingungen. Die aws investiert zu den gleichen Konditionen wie die privaten Mittel in technologieorientierte Start-ups mit Sitz und operativer Tätigkeit in Österreich; die Co-Investmentquote beträgt 40 % der Gesamtinvestitionssumme in Österreich und kann bei maßgeblicher Beteiligung weiblicher Investorinnen auf 50 % steigen. Die Investitions- und Exitentscheidungen treffen die Investor*innen oder das Konsortium allein, die Projektdauer beträgt 10 bis maximal 12 Jahre.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Derzeit ist kein Call offen. Wenn ein Call geöffnet ist, erfolgt die Antragstellung im Rahmen dieses Call-Verfahrens. Die Dauer der Genehmigung beträgt etwa drei Monate, und Erstinvestments sollen in den ersten drei Jahren ab Zusage erfolgen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden VC-Fonds und Alternative Investmentfonds. Ebenfalls nicht passend sind Vorhaben, bei denen die Investments nicht über eine juristische Person erfolgen oder bei denen die Eigenmittel der Investorinnen nicht der angestrebten Investitionsstrategie entsprechen. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn kein nachgewiesener Track Record, keine ausreichende Deal Pipeline oder kein Netzwerk an Co-Investorinnen vorhanden ist.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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