Förderdarlehen

BAB Bremen: Neubauförderung für Mietwohnungen

Die Förderung soll den Neubau von energieeffizienten und bezahlbaren Mietwohnungen in Bremen unterstützen. Gefördert werden Wohngebäude mit mehr als zwei Mietwohnungen sowie Mietreihenhäuser. Ziel ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: www.bab-bremen.de Förderregion: Bremen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Neubau von energieeffizienten und bezahlbaren Mietwohnungen in Bremen unterstützen. Gefördert werden Wohngebäude mit mehr als zwei Mietwohnungen sowie Mietreihenhäuser. Ziel ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für natürliche und juristische Personen sinnvoll, die in Bremen neue Mietwohnungen oder Mietreihenhäuser bauen wollen. Sie eignet sich besonders für Vorhabenträger, die bezahlbaren Wohnraum schaffen und die vorgegebenen Miet- und Belegungsbindungen einhalten können.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredite und Zuschüsse. Es gibt ein zinsloses Darlehen für 30 Jahre sowie einen Kostenzuschuss, dessen Höhe je Wohneinheit vom Wohnungstyp abhängt. Zusätzlich kann ein Zuschuss für QNG-Zertifizierungskosten bis maximal 15.000 € pro Objekt möglich sein, und bei höheren Grundstückskosten kann das Förderdarlehen erhöht werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Das Bauvorhaben muss vor Baubeginn formlos zur Einbeziehung in die Förderung angemeldet werden. Weitere feste Abgabefristen oder wiederkehrende Stichtage sind im vorliegenden Material nicht klar genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die baulichen und finanziellen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere ein Energieniveau unter den Mindestanforderungen nach GEG, fehlende Barrierefreiheit nach DIN 18040-2, zu geringe Eigenleistung, eine nicht ausreichende grundbuchliche Absicherung des Förderdarlehens sowie die Nichteinhaltung der Vorgaben zur Vermietung an Berechtigte, zur Miethöhe, zur Zweckbindung und zur Belegungsbindung für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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