Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung dient dazu, Unternehmen in Bremen zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen bereitzustellen. Sie unterstützt insbesondere das Unternehmenswachstum und hilft, die Finanzierungslücken zu schließen, die durch die Zusammenarbeit mit Hausbanken entstehen können.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen, insbesondere in Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung oder Konsolidierung. Diese Unternehmen benötigen oft Unterstützung in beratungsintensiven Situationen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von Förderdarlehen oder Bürgschaften, die das Engagement der Hausbank ergänzen. Die Kredite können mit KfW-Programmen kombiniert werden, um von günstigen Zinssätzen zu profitieren. Der Mindestbetrag für die Förderung beträgt 150.000 Euro, und es sind Tilgungsfreijahre sowie eine Zinsfestschreibung von bis zu 10 Jahren möglich.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es gibt keine spezifischen wiederkehrenden Fristen, die erwähnt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch kann abgelehnt werden, wenn es sich um die Übernahme bestehender Verbindlichkeiten handelt oder wenn die Bonitätsprüfung negativ ausfällt. Zudem wird eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH vorrangig geprüft, wenn der Betrag unter 1,25 Millionen Euro liegt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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