Förderdarlehen

BAB Bremen: Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)

Die Förderung im Rahmen des „Zentralen Umsetzungsprogramms Klimaanpassung“ (ZUP) hat das Ziel, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen.

Stand 07.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: www.bab-bremen.de Förderregion: Bremen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung im Rahmen des „Zentralen Umsetzungsprogramms Klimaanpassung“ (ZUP) hat das Ziel, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen. Sie soll die Resilienz und Widerstandsfähigkeit der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven stärken und die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Vorsorge und Reaktion auf Klimaveränderungen unterstützen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie staatliche Einrichtungen und Hochschulen, sowie an gemeinnützige Organisationen und Vereine mit Sitz im Land Bremen. Sie ist sinnvoll für alle, die Projekte zur Klimaanpassung und Risikoprävention umsetzen möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Förderdarlehen. Öffentliche Einrichtungen erhalten eine Vollfinanzierung, während gemeinnützige Einrichtungen bis zu 95 % der Kosten als Anteilfinanzierung erhalten können. Die geförderten Maßnahmen können sowohl nicht-investiv als auch investiv sein und umfassen unter anderem Konzepte, Gutachten und innovative Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragsstellung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst muss eine Projektskizze eingereicht werden, gefolgt von der digitalen Einreichung des förmlichen Antrags nach Aufforderung. Der Projektbeginn darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch die BAB erfolgen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Maßnahmen, deren Finanzierung eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthält. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, und das Projekt muss über gesetzlich vorgegebene Anforderungen hinausgehen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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