Beiträge für Beratung und Wissensvermittlung 2024–2026

Die Förderung unterstützt Beratungen und Wissensvermittlung für betriebliche Vorhaben in Südtirol. Sie soll Unternehmen und selbständig Tätigen helfen, ihre Organisation, Prozesse, Marktposition, technologische Entwicklung oder bestimmte Zertifizierungen zu verbessern. Auch Maßnahmen zur Einführung von Informatiksystemen und zur Stärkung von Kompetenzen im Unternehmen können gefördert werden.

Stand 18.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2026   Quelle: mycivis.civis.bz.it Förderregion: Südtirol

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Beratungen und Wissensvermittlung für betriebliche Vorhaben in Südtirol. Sie soll Unternehmen und selbständig Tätigen helfen, ihre Organisation, Prozesse, Marktposition, technologische Entwicklung oder bestimmte Zertifizierungen zu verbessern. Auch Maßnahmen zur Einführung von Informatiksystemen und zur Stärkung von Kompetenzen im Unternehmen können gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind und in Südtirol hauptsächlich im Handwerk, in der Industrie, im Handel oder im Dienstleistungsbereich tätig sind. Auch freiberuflich oder selbständig Tätige können sie nutzen, wenn sie dort eine solche Haupttätigkeit ausüben. Sie richtet sich an kleine, mittlere und große Unternehmen, wobei unterschiedliche Förderregelungen gelten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu förderfähigen Beratungs- und Wissensvermittlungsmaßnahmen. Bei Bewilligung werden in der Regel 30 % der anerkannten Ausgaben übernommen, für bestimmte Zertifizierungen und das Nachhaltigkeitslabel Südtirol 50 %. Der Antrag muss online eingereicht werden, und nach Prüfung sowie späterer Abrechnung wird der bewilligte Betrag ausgezahlt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss bis zum 30. September um 12.00 Uhr mittags in dem Jahr eingereicht werden, in dem die Initiative begonnen oder umgesetzt wurde. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der jeweiligen Initiative gestellt werden muss. Die Abrechnung des Vorhabens muss bis zum Ende des Jahres erfolgen, das auf die Gewährungsmaßnahme folgt oder auf die Anlastung der Ausgabe, falls diese später erfolgt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ausgeschlossen sind Genossenschaften, soweit ihre Vorhaben vom Amt für Genossenschaftswesen gefördert werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, die in Südtirol nur Verwaltungseinheiten, ein Domizil oder ein Depot für den Verkauf eigener Produkte haben und dort nur wenig Personal im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft beschäftigen, sowie Unternehmen, die nicht in den geltenden Richtlinien angeführt sind. Nicht förderfähig sind unter anderem laufende Beratungen zur normalen Betriebsführung, Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatungen, Beratungen für Websites und soziale Netzwerke sowie verschiedene Kostenarten wie Personalkosten, Werbekosten, Mehrwertsteuer und bestimmte Leistungen zwischen nahestehenden Personen oder verbundenen Unternehmen. Die Förderung der gesamten Initiative wird ausgeschlossen, wenn vor der Antragstellung bereits eine rechtsverbindliche Verpflichtung eingegangen wurde oder wenn Ausgabenbelege mit Datum vor der Antragstellung vorliegen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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