Zuschuss

Beratungen zu Innovation und TechnologieTransfer Rheinland-Pfalz (BITT)

Wenn Sie als Unternehmen eine Beratungsmaßnahme in Anspruch nehmen möchten, die Ihnen die neuesten wissenschaftlichen, technologischen und organisatorischen Erkenntnisse vermittelt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei Beratungen zu Innovation und Technologie. Es geht um Beratungen, Begutachtungen und Datenbankrecherchen, wenn dabei neue wissenschaftliche, technologische oder organisatorische Erkenntnisse vermittelt werden. Die Förderung wird als Zuschuss zu den Beratungskosten gewährt. Gefördert werden nur bestimmte Maßnahmen, zum Beispiel zu neuen Produktionskonzepten, neuen Verfahren, besserer Nutzung von Technologien oder zum Aufbau von Qualitäts- und Innovationsmanagement. Auch Beratungen zu Umwelt, Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Einführung spezieller EDV- und Informationstechnik können dazugehören. Die Beratung muss von qualifizierten Fachleuten oder geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Zuständig sind die jeweils zuständigen Kammern in Rheinland-Pfalz.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz sinnvoll. Sie passt für Unternehmen, die ihre Abläufe verbessern, neue Technologien nutzen oder Innovationen besser planen und umsetzen möchten. Auch Unternehmen, die ein Qualitätsmanagement oder Innovationsmanagement aufbauen wollen, können davon profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beauftragung der Beratung beziehungsweise Durchführung der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • zuständige Industrie- und Handelskammer
    • Industrie- und Handelskammer
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
    • Beratungsmaßnahmen müssen in rheinland-pfälzischen Betriebsstätten oder Niederlassungen durchgeführt werden
    • Ergebnisse müssen dort umgesetzt werden
    • Beratungen müssen von qualifizierten Hochschullehrenden, Forschungseinrichtungen oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden
    • bei spezieller EDV-/Informationstechnik muss das Investitionsvolumen mindestens 10.000 Euro betragen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Steuerberatungen, regelmäßige Rechtsberatungen oder Werbung
    • Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungsaudits
    • Beratungsleistungen, für die andere öffentliche Mittel beantragt oder gewährt wurden
    • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben
    • Unternehmen in überwiegendem Besitz der öffentlichen Hand
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Unternehmen aus der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur, Schiffbau sowie Kohle- und Stahlindustrie
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Thema der Förderung
    • Forschung und Innovation
    • Beratung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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