Zuschuss

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz

Wenn Sie Vorhaben in Berlin planen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und/oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung fördert Vorhaben in Berlin, die Energie sparen und klimaschädliche Gase verringern. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen an Gebäuden, an Technik und an Produktionsprozessen. Auch digitale Lösungen, erneuerbare Energien, Wärmespeicherung und Begrünung können dazugehören. Außerdem sind begleitende Studien, Beratungen, Monitoring, Schulungen und Evaluierungen möglich. Die Förderung soll zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.

Die Förderung ist für Vorhaben gedacht, die ohne Unterstützung nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt werden können. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens online gestellt werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt meist über veröffentlichte Teilnahmeaufrufe. Es gibt eine Mindestgrenze bei den förderfähigen Gesamtkosten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für öffentliche Stellen, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie für Unternehmen und Unternehmenskooperationen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin. Auch andere antragsberechtigte Organisationen können profitieren, wenn sie ein passendes Vorhaben in Berlin planen. Besonders geeignet ist die Förderung für Projekte mit klaren Einsparungen bei Energie oder Treibhausgasen. Wichtig ist, dass das Vorhaben fachlich und finanziell gut vorbereitet ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in Berlin
    • Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Senkung klimaschädlicher Emissionen
    • Gesamtfinanzierung gesichert
    • zuverlässige und leistungsfähige Antragstellende
    • mindestens 10.000 Euro förderfähige Gesamtkosten
    • in der Regel mindestens 30 Prozent Einsparung bei Primärenergie oder Treibhausgas-Emissionen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben kann ohne Förderung bereits ausreichend umgesetzt werden
    • Vorhaben wird nicht in Berlin durchgeführt
    • Gesamtfinanzierung ist nicht gesichert
    • Anforderungen an Wirtschaftlichkeit oder Zweckbindung werden nicht eingehalten
  • Anbieter der Förderung
    • Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
  • Thema der Förderung
    • Energieeffizienz
    • Senkung von Emissionen klimaschädlicher Gase
    • erneuerbare Energien
    • Digitalisierung
    • nachhaltige Gebäudetechnik
    • Begrünung und Klimaanpassung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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