Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Berufstätige dabei unterstützen, sich auf die Abschlussprüfung an einer höheren Schule für Berufstätige vorzubereiten. Sie hilft in der Zeit, in der die Berufstätigkeit unterbrochen wird, beim Lebensunterhalt. Die Förderung ist für höchstens sechs Monate gedacht.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Schülerinnen und Schüler an höheren Schulen für Berufstätige, zum Beispiel an einer Abendschule, sinnvoll. Sie richtet sich an Personen, die vor der Abschlussprüfung mindestens ein Jahr berufstätig waren und ihre Arbeit für die Vorbereitung beurlauben lassen oder einstellen. Auch bestimmte Staatsangehörige und anerkannte Flüchtlinge können sie beantragen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Der monatliche Grundbetrag beträgt 1.168 Euro; für verheiratete Antragstellerinnen und Antragsteller ohne Einkommen der Ehepartnerin oder des Ehepartners kommen 546 Euro dazu, und für jedes unterhaltsberechtigte Kind weitere 206 Euro. Der Antrag kann online mit Schulbestätigung oder in Papierform gestellt werden; die elektronische Antragstellung soll schneller bearbeitet werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag kann für den Vorbereitungszeitraum von 6 Monaten vor der Abschlussprüfung gestellt werden. Im Jahr der Abschlussprüfung muss der Antrag rechtzeitig vor der Abschlussprüfung eingebracht werden. Der Anspruch gilt nur innerhalb dieser 6 Monate und nur vom nachgewiesenen Beginn der Beurlaubung oder Einstellung der Berufstätigkeit bis zum von der Schule bestätigten letzten Tag der abschließenden Prüfung.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Kein Anspruch besteht, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, zum Beispiel wenn keine höhere Schule für Berufstätige besucht wird oder wenn vor der Antragstellung nicht mindestens ein Jahr berufstätig war. Die Förderung gibt es nur, wenn die Berufstätigkeit für die Prüfungsvorbereitung tatsächlich beendet oder ohne Bezüge unterbrochen wird. Außerdem ist die Beihilfe auf den genannten Zeitraum von höchstens 6 Monaten begrenzt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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