Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben, die die Versorgung und Betreuung von schwerstkranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbessern. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen in der Versorgung, in der Betreuung und Pflege sowie Projekte, die neue Wege in der Versorgung erproben. Auch Fortbildungen und bauliche oder investive Maßnahmen können unterstützt werden. Ziel ist es, die Versorgung besser zu vernetzen und dauerhaft zu sichern.
Die Förderung kann auch für Maßnahmen genutzt werden, die Familien bei der häuslichen Versorgung, Betreuung und Pflege unterstützen. Außerdem sind Vorhaben in Einrichtungen und bei ambulanten Anbietern möglich. Wissenschaftliche Begleitungen und innovative Modellprojekte können ebenfalls gefördert werden. Der Antrag soll an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gerichtet werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für natürliche und juristische Personen, die ein Vorhaben in Niedersachsen umsetzen wollen. Sie richtet sich an Projekte, die schwerstkranke Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 20. Lebensjahr betreffen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die die Versorgung verbessern, die Zusammenarbeit stärken oder Familien entlasten. Auch Einrichtungen, ambulante Anbieter und Träger von Modellprojekten können davon profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben in Niedersachsen
- Versorgung und Betreuung von Personen bis zum Alter von 20 Jahren
- schwerwiegende, auch chronische Erkrankung oder schwere körperliche, geistige oder seelische Behinderung
- pflegebedürftig, rund um die Uhr betreuungsbedürftig, eingeschränkte Lebenserwartung oder unmittelbar vom Tod bedroht
- Beitrag zu einer flächendeckenden Versorgung
- Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit in institutionalisierter Form
- Einsatz fachlich geeigneter Kräfte
- vorrangige Ausschöpfung anderer Leistungen von Bund, Land, Kommunen und Sozialversicherungsträgern
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Angabe
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Thema der Förderung
- Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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