Zuschuss

Betreuungsverein; Beantragung eines Zuschusses für Querschnittstätigkeit

Gegenstand Die Querschnittsaufgaben der anerkannten Betreuungsvereine umfassen die Information über betreuungsrechtliche Fragestellungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, die Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und die Unterstützung der Betreuerinnen und Betreuer sowie der Bevollmächtigten bei Ihren Aufgaben. Sie können beispielsweise wahrgenommen werden durch: Durchführung von Schulungen und Fachvorträgen, Organi

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung ist ein staatlicher Zuschuss für anerkannte Betreuungsvereine in Bayern. Unterstützt werden Querschnittsaufgaben, also zum Beispiel Informationen zu Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Auch die Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern gehört dazu. Außerdem können Vereine bei der Unterstützung von Bevollmächtigten und bei Veranstaltungen, Schulungen oder Informationsangeboten gefördert werden.

Die Förderung deckt vor allem Personal- und Sachausgaben ab, die für diese Aufgaben nötig sind. Dazu zählen zum Beispiel Fachkräfte, Verwaltungskräfte, Raumkosten, Büromaterial, Telekommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen und Reisekosten. Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Höhe richtet sich unter anderem nach einem Einwohnerschlüssel pro Landkreis oder kreisfreier Stadt.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Er wird zuerst bei der zuständigen kreisfreien Stadt oder beim Landkreis eingereicht und dann weitergeleitet. Das Antragsformular stellt die Regierung von Mittelfranken bereit. Der Antrag muss bis zum 30.11. des Vorjahres vorliegen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für anerkannte bayerische Betreuungsvereine, die Querschnittsaufgaben im Betreuungswesen übernehmen. Sie passt besonders für Vereine, die Ehrenamtliche begleiten, informieren und schulen. Auch für Vereine, die viele Beratungs- und Öffentlichkeitsangebote machen, ist sie wichtig.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30.11. des Vorjahres
  • Ansprechpunkt
    • Regierung von Mittelfranken
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • anerkannter bayerischer Betreuungsverein
    • Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben im Betreuungswesen
    • erforderliche Personal- und Sachausgaben für diese Aufgaben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • nicht anerkannter Betreuungsverein
    • Antrag nach dem 30.11. des Vorjahres
  • Anbieter der Förderung
    • Regierung von Mittelfranken
  • Thema der Förderung
    • Zuschuss für Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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