Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt Vorhaben für eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung weltweit. Es geht um Forschung und um den Austausch von Wissen im Bereich Forstwissenschaft. Gefördert werden zum Beispiel gemeinsame Forschungsprojekte mit Partnern im Ausland, Fachveranstaltungen und Schulungen. Auch Reisen, Tagungen und bestimmte Kosten für die Durchführung können unterstützt werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens ab. Bei Forschungsprojekten und einigen Fachveranstaltungen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Für bestimmte Schulungen und Reisen gelten feste Regeln und Höchstbeträge. Die Förderung soll helfen, Wissen zu teilen und internationale Zusammenarbeit im Forstbereich zu stärken.
Anträge laufen je nach Vorhaben unterschiedlich. Für Projekte im Bereich forstliche Forschungszusammenarbeit gibt es eine jährliche Frist. Für Vorhaben im Bereich Weitergabe und Austausch von Fachwissen im Forstbereich können Anträge das ganze Jahr über gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute und andere Forschungseinrichtungen. Im Bereich Wissensaustausch im Forstbereich können auch Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Verbände der Forstwirtschaft profitieren. Wichtig ist, dass die Vorhaben einen klaren Bezug zur internationalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung haben. Die Förderung passt besonders für Organisationen, die mit Partnern im In- und Ausland zusammenarbeiten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für Projektskizzen zur forstlichen Forschungszusammenarbeit: 01. August eines jeden Jahres
- Für Projektanträge im Bereich Weitergabe und Austausch von Fachwissen im Forstbereich: ganzjährig
- Ansprechpunkt
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute sowie Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- Im Bereich Weitergabe und Austausch von Wissen im Forstbereich sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Vereine, Stiftungen sowie Verbände der Forstwirtschaft antragsberechtigt
- Es muss eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland vorhanden sein
- Es muss ein erhebliches Bundesinteresse am Vorhaben bestehen
- Für das Vorhaben dürfen keine anderen öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen
- Die Antragstellenden müssen die notwendigen Qualifikationen zur Durchführung besitzen
- Im Bereich der forstlichen Forschungszusammenarbeit müssen qualifizierte Partnerinnen und Partner in den Zielländern eingebunden werden
- Fachveranstaltungen und Gruppenschulungen im Ausland sollen schwerpunktmäßig in Kooperation durchgeführt werden, mit mindestens einer lokalen Partnerin oder einem lokalen Partner aus einem Drittstaat
- Es muss ein eigenes Forschungsdatenmanagement zur Archivierung, Dokumentation und Weitergabe der Forschungsdaten betrieben werden
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen
- Anbieter der Förderung
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- Thema der Förderung
- Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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