Darlehen

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Die Förderung soll Unternehmen dabei helfen, in Maßnahmen für mehr Energie- und Ressourceneffizienz zu investieren. Dadurch sollen Energiekosten gesenkt und Treibhausgasemissionen im Unternehmen reduziert werden. Gefördert werden sowohl einzelne effiziente Komponenten als auch umfassende technische Lösungen.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: sikb.de Förderregion: Saarland

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen dabei helfen, in Maßnahmen für mehr Energie- und Ressourceneffizienz zu investieren. Dadurch sollen Energiekosten gesenkt und Treibhausgasemissionen im Unternehmen reduziert werden. Gefördert werden sowohl einzelne effiziente Komponenten als auch umfassende technische Lösungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gewerbliche Unternehmen, Contractoren, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Antragsteller, wenn sie wirtschaftlich tätig sind. Voraussetzung ist ein Standort in Deutschland. Sie ist besonders passend für Organisationen, die ihre Anlagen, Prozesse oder Wärmeversorgung energieeffizienter gestalten wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit. Finanziert werden grundsätzlich bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 100 Millionen Euro pro Vorhaben, ergänzt um einen möglichen Tilgungszuschuss von bis zu 60 %. Der Kreditantrag muss vor Beginn der Investition über die Hausbank gestellt werden; möglich sind Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Kreditantrag muss vor der Investition bei der Hausbank gestellt werden. Maßnahmen, die bereits vor der Kreditzusage begonnen wurden, sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Kommunen sowie deren Regie- und Eigenbetriebe. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, deren Anteile überwiegend, also zu mehr als 50 %, vom Bund gehalten werden, sowie Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten. Auch Unternehmen in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sind ausgeschlossen. Nicht förderfähig sind außerdem Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben. Weitere modulspezifische Einschränkungen und Förderausschlüsse ergeben sich aus dem Merkblatt und den zugehörigen Anlagen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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