Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Burgenland fördert Weiterbildungen für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer. Die Förderung gilt für Maßnahmen nach § 12 der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung. Unterstützt werden nur externe Kosten für diese Weiterbildungen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2027. Der Zuschuss beträgt 100 % der anerkennbaren Kosten. Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach der Weiterbildung eingereicht werden.
Die Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Nicht alle Kosten werden übernommen. Zum Beispiel sind Reise-, Nächtigungs-, Verpflegungs- und Literaturkosten ausgeschlossen. Auch Weiterbildungen, die nicht zu § 12 der Verordnung passen, werden nicht gefördert.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Burgenland. Sie richtet sich an Weiterbildungen von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern. Besonders hilfreich ist sie für Betriebe, die ihre Fahrerinnen und Fahrer gesetzlich vorgeschrieben weiterbilden müssen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- spätestens 12 Monate nach der Weiterbildungsmaßnahme
- Ansprechpunkt
- Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Weiterbildungsmaßnahmen gemäß § 12 der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung
- externe Kosten für die Weiterbildung
- mögliche Ausschlusskriterien
- Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht § 12 der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung entsprechen
- Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als 12 Monate vor Antragstellung erfolgten
- Reise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten
- Literaturkosten
- Anbieter der Förderung
- Land Burgenland
- Thema der Förderung
- Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
- Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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