Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft bei der Absicherung von Krediten für gewerbliche Unternehmen. Sie ist für Fälle gedacht, in denen normale bankübliche Sicherheiten nicht ausreichen. Es gibt dafür in Deutschland ein dreistufiges Bürgschaftssystem. Für kleinere Bürgschaften bis 2.000.000 Euro sind Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften zuständig. Für höhere Beträge übernehmen Länder und Landesförderinstitute die Absicherung. In strukturschwachen Regionen gibt es ab 20.000.000 Euro zusätzlich ein Großbürgschaftsprogramm des Bundes. Die Bürgschaft deckt höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab. Für die Bürgschaft fällt ein Entgelt an.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit tragfähigem Konzept. Besonders passend ist sie für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen, wenn Kredite sonst wegen fehlender Sicherheiten schwer zu bekommen sind. Das Unternehmen muss ganz oder mehrheitlich in privater Hand sein. Auch Investoren oder Anteilseigner müssen sich angemessen an der Finanzierung beteiligen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- PricewaterhouseCoopers GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Tragfähiges Unternehmenskonzept
- Volkswirtschaftlich förderungswürdiges Vorhaben
- Anderweitige Finanzierung nicht möglich
- Angemessene Beteiligung von Investoren oder Anteilseignern mit Eigen- oder Haftkapital
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen ohne ausreichende private Beteiligung
- Vorhaben ohne tragfähiges Konzept
- Vorhaben, die anderweitig finanziert werden können
- Anbieter der Förderung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Länder und Landesförderinstitute
- Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften
- Thema der Förderung
- Unternehmensfinanzierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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