Bürgschaft

Bürgschaften des Bundes und der Länder

Volltext Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem: Für Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000 EUR stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern (Einzelheiten - siehe die Einträge zu den Bürgschaftsbanken in dieser Datenbank). Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab. In strukturschwachen Regionen (Einstufung entsprechend der GRW -Fördergebietskarte) steht für Bürgschaftsbeträge ab 20.000.000 EUR das Großbürgschaftsprogramm des Bundes (parallele Bund-/Landesbürgschaften) zur Verfügung. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen. Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung hilft bei der Absicherung von Krediten für gewerbliche Unternehmen. Sie ist für Fälle gedacht, in denen normale bankübliche Sicherheiten nicht ausreichen. Es gibt dafür in Deutschland ein dreistufiges Bürgschaftssystem. Für kleinere Bürgschaften bis 2.000.000 Euro sind Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften zuständig. Für höhere Beträge übernehmen Länder und Landesförderinstitute die Absicherung. In strukturschwachen Regionen gibt es ab 20.000.000 Euro zusätzlich ein Großbürgschaftsprogramm des Bundes. Die Bürgschaft deckt höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab. Für die Bürgschaft fällt ein Entgelt an.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit tragfähigem Konzept. Besonders passend ist sie für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen, wenn Kredite sonst wegen fehlender Sicherheiten schwer zu bekommen sind. Das Unternehmen muss ganz oder mehrheitlich in privater Hand sein. Auch Investoren oder Anteilseigner müssen sich angemessen an der Finanzierung beteiligen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • PricewaterhouseCoopers GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Tragfähiges Unternehmenskonzept
    • Volkswirtschaftlich förderungswürdiges Vorhaben
    • Anderweitige Finanzierung nicht möglich
    • Angemessene Beteiligung von Investoren oder Anteilseignern mit Eigen- oder Haftkapital
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen ohne ausreichende private Beteiligung
    • Vorhaben ohne tragfähiges Konzept
    • Vorhaben, die anderweitig finanziert werden können
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    • Länder und Landesförderinstitute
    • Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften
  • Thema der Förderung
    • Unternehmensfinanzierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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