Bürgschaft

Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung ist eine Bürgschaft der L-Bank für Unternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler. Sie hilft, wenn für ein Vorhaben nicht genug Kreditsicherheiten vorhanden sind. Die L-Bank übernimmt dann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des Risikos für die Bank. So kann die Finanzierung von Vorhaben leichter möglich werden.

Gefördert werden vor allem Investitionen, zum Beispiel für Erweiterung, Wachstum, Modernisierung, Innovation, Digitalisierung, Transformation oder eine Standortverlagerung. Auch Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebsmittelfinanzierungen und Avalfinanzierungen können unterstützt werden. Die Bürgschaft deckt höchstens 50 Prozent der Kreditsumme ab. Für kleinere Bürgschaften ist eine andere Stelle zuständig.

Der Antrag läuft nicht direkt über die L-Bank, sondern über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut. Von dort wird der Antrag weitergeleitet. Die Förderung gilt für Vorhaben in Baden-Württemberg.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für mittelständische Unternehmen und für Angehörige der Freien Berufe. Sie passt besonders dann, wenn für ein Vorhaben in Baden-Württemberg Kredite gebraucht werden, aber nicht genug Sicherheiten vorhanden sind. Auch für Gründungen oder Übernahmen kann sie hilfreich sein. Wichtig ist, dass das Vorhaben wirtschaftlich für Baden-Württemberg von Bedeutung ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
    • Vorhaben wird in Baden-Württemberg umgesetzt
    • Vorhaben ist für Baden-Württemberg von volkswirtschaftlichem Interesse
    • Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung
    • Investitionen zur Vermietung an Dritte
    • bereits gewährte Kredite
    • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition
  • Anbieter der Förderung
    • L-Bank
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und -festigung
    • Unternehmensfinanzierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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