Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Vorhaben zur Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im Freistaat Sachsen. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden verschiedene Maßnahmen, zum Beispiel zur Gleichstellung von Frau und Mann, zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und zum Schutz vor Gewalt. Auch Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und Modellvorhaben können unterstützt werden.
Die Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang des Projekts ab. Für verschiedene Bereiche gelten unterschiedliche Anträge und Fristen. Je nach Maßnahme müssen weitere Bedingungen erfüllt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen, Kommunen und Einrichtungen, die Projekte zur Gleichstellung oder gegen geschlechtsspezifische Gewalt umsetzen wollen. Auch Frauen im ländlichen Raum in Sachsen können für eine Existenzgründung gefördert werden. Außerdem kann die Förderung für Vorhaben im Bereich Antidiskriminierung und für Angebote der Beratung oder Hilfe wichtig sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.
- Ansprechpunkt
- Landesdirektion Sachsen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Je nach Maßnahme können gemeinnützige Vereine, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise, wissenschaftliche Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände und Frauen mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Sachsen antragsberechtigt sein.
- Für Gleichstellungsvorhaben und Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt muss mindestens eine Fachkraft mit passendem Hochschulabschluss eingesetzt werden.
- Für Unternehmensgründungen von Frauen gilt die Förderung nur im ländlichen Raum.
- Der Sitz der Ausgründung muss im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen liegen, der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit soll dort liegen.
- Für Vorhaben kommunaler Gleichstellungsbeauftragter müssen mindestens in gleicher Höhe Mittel im Haushaltsplan eingestellt sein.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Für Unternehmensgründungen von Frauen gibt es keine Förderung außerhalb des ländlichen Raums.
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
- Thema der Förderung
- Chancengleichheit
- Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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