Stipendium

Cusanuswerk: Studien- und Promotionsförderung (Förderung für Aufenthalte in Deutschland)

Die Förderung soll besonders begabte katholische Studierende und Promovierende finanziell und ideell unterstützen. Sie soll ein interdisziplinäres Bildungsprogramm bieten und zum Austausch über Wissenschaft, Glauben, Gesellschaft und Kirche anregen.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: daad.de Förderregion: International

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll besonders begabte katholische Studierende und Promovierende finanziell und ideell unterstützen. Sie soll ein interdisziplinäres Bildungsprogramm bieten und zum Austausch über Wissenschaft, Glauben, Gesellschaft und Kirche anregen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für katholische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit sehr guten Leistungen, großem Reflexionsvermögen und Interesse an Glauben und Kirche. Sie richtet sich an Menschen, die sich gesellschaftlich engagieren und die Kirche mitgestalten möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Stipendium. Studierende erhalten eine monatliche, nicht rückzahlbare Förderung in Anlehnung an das BAföG sowie eine Studienkostenpauschale; Promovierende erhalten ein einkommensunabhängiges monatliches Stipendium und eine Forschungskostenpauschale. Zusätzlich können Zuschläge für Familie, Kinderbetreuung und Krankenversicherung möglich sein, und auch Auslandsaufenthalte wie Sprachkurse, Praktika, Forschungsaufenthalte oder Studienreisen können unterstützt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die aktuellen Bewerbungstermine müssen auf der Website geprüft werden. Weitere feste Fristen sind im Material nicht genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Personen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, zum Beispiel ohne Mitgliedschaft in der katholischen Kirche, ohne gelebten christlichen Glauben oder ohne Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten. Auch fehlende deutsche Staatsangehörigkeit kann ein Ausschlussgrund sein, außer bei ausländischen Studienanfängerinnen und -anfängern mit möglicher BAföG-Berechtigung; außerdem werden nur Bewerberinnen und Bewerber mit sehr guten fachlichen Leistungen, ausreichenden Deutschkenntnissen, Hochschulzugangsberechtigung und Immatrikulationsbescheinigung berücksichtigt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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