Zuschuss

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen

Die Förderung soll die energetische Sanierung von Gebäuden finanziell unterstützen. Damit sollen der Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen gesenkt werden. Gefördert werden zum Beispiel Massnahmen an Isolierung, Heizung, Renovierung oder Neubau.

Stand 15.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: energieschweiz.ch Förderregion: Schweiz

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die energetische Sanierung von Gebäuden finanziell unterstützen. Damit sollen der Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen gesenkt werden. Gefördert werden zum Beispiel Massnahmen an Isolierung, Heizung, Renovierung oder Neubau.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden sowie für Unternehmen mit Gebäuden in der Schweiz, die eine energetische Sanierung planen. Besonders geeignet ist sie für Personen und Organisationen, die ihren Energieverbrauch senken und ihre Gebäude klimafreundlicher machen möchten. Da die Angebote je nach Kanton unterschiedlich sind, ist die Förderung vor allem für Antragstellende sinnvoll, die sich bei ihrer kantonalen Energieberatungsstelle informieren.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für energetische Massnahmen an Gebäuden. Welche Massnahmen gefördert werden, unter welchen Bedingungen dies geschieht und wie hoch die Beiträge sind, legen die Kantone jeweils selbst fest. Der Förderantrag muss vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht werden, und die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Sanierung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Vor Beginn des Bauvorhabens soll man sich zudem bei der kantonalen Energieberatungsstelle über die geltenden Fördermassnahmen informieren.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Unternehmen sich von der CO₂-Abgabe befreien lassen und dafür eine Verminderungsverpflichtung eingehen, denn diese Verpflichtung ist nicht mit einer Förderung durch das Gebäudeprogramm kombinierbar. Zudem kann ein Fördergesuch abgelehnt werden, wenn es erst nach Beginn der Bauarbeiten eingereicht wird.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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