Zuschuss

Denkmalförderung (RL DFö)

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Denkmälern in Sachsen. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Sicherung, Pflege, Erhaltung und Nutzbarmachung von Kulturdenkmälern. Auch Bauaufnahmen, Schadensuntersuchungen und restauratorische Untersuchungen können gefördert werden. Außerdem sind unter bestimmten Bedingungen Maßnahmen an Gebäuden in Denkmalschutzgebieten möglich. Die Förderung kann auch für archäologische Arbeiten, Fortbildungen und besondere Maßnahmen im Rahmen des Denkmalschutzes genutzt werden. Der Zuschuss richtet sich vor allem nach dem denkmalbedingten Mehraufwand.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Kulturdenkmälern. Auch Träger von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Denkmalpflege können sie nutzen. In bestimmten Fällen können auch untere Denkmalschutzbehörden Anträge stellen. Nicht geeignet ist die Förderung für den Bund, die Bundesländer und ausländische Staaten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für das Landesprogramm bis zum 30. Oktober für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss mit der denkmalrechtlichen Genehmigung im Einklang stehen
    • Vor Beginn der Maßnahme müssen notwendige Zustimmungen, Bewilligungen und vergleichbare Entscheidungen vorliegen
    • Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer eines Kulturdenkmals
    • Für Fortbildungsmaßnahmen sind rechtsfähige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts antragsberechtigt
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Der Bund, die Bundesländer und ausländische Staaten sind nicht antragsberechtigt
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium des Innern
  • Thema der Förderung
    • Denkmalschutz
    • Denkmalpflege
    • Erhalt und Nutzung von Kulturdenkmälern

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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