Zuschuss

Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen

Wenn Sie Maßnahmen zur Inklusion und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Baden-Württemberg

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg fördert Investitionen für Angebote für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören zum Beispiel Wohnangebote, Betreuungsgruppen, Werkstätten und andere inklusive Angebote. Gefördert werden der Erwerb, der Neubau, der Umbau, die Erweiterung und die Modernisierung von Einrichtungen. In Ausnahmefällen ist auch ein Ersatzneubau möglich.

Die Förderung soll helfen, eine zeitgemäße, inklusive und wohnortnahe Infrastruktur zu schaffen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Die Höhe hängt von der Art der Maßnahme ab. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die Angebote für Menschen mit Behinderungen planen oder verbessern wollen. Dazu gehören vor allem Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen, gemeinnützige Träger, Körperschaften des öffentlichen Rechts und kommunale Gebietskörperschaften. Besonders passend ist die Förderung für Projekte, die dezentral, gemeindeintegriert und barrierearm geplant sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Referat 21
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Nachweis der Notwendigkeit des Vorhabens
    • Bestätigung und Zustimmung des Bedarfs durch den Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe
    • Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent
    • Bei Modernisierung und Ersatzneubauten mindestens 15 Prozent Eigenmittelanteil
    • Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 25 Jahren bei Baumaßnahmen
    • Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren bei Vorhaben in Mietobjekten
    • Bei Wohnangeboten und Wohnstätten: neue, gemeindeintegrierte und möglichst von Quartiersarbeit flankierte Projekte
    • Bei Wohnangeboten und Wohnstätten: grundsätzlich maximal 24 Plätze, aufgeteilt in Einheiten oder Gruppen mit maximal 6 Personen
    • Bei Werkstätten: Integration in ein Gewerbegebiet
    • Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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