Zuschuss

Die kantonale Überbrückungsrente beantragen

Die Förderung soll Menschen kurz vor der Pension finanziell unterstützen, wenn sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung haben. Sie dient als Überbrückung bis zur ordentlichen Altersvorsorge. Zusätzlich können bestimmte Gesundheitskosten gegen Rechnung teilweise erstattet werden.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: vd.ch Förderregion: Waadt

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Menschen kurz vor der Pension finanziell unterstützen, wenn sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung haben. Sie dient als Überbrückung bis zur ordentlichen Altersvorsorge. Zusätzlich können bestimmte Gesundheitskosten gegen Rechnung teilweise erstattet werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen im Kanton Waadt, die seit mindestens 3 Jahren dort wohnen, die schweizerische Staatsangehörigkeit haben oder über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen und kurz vor der Pension stehen. Sie richtet sich an Frauen und Männer ab einem bestimmten Mindestalter, wenn sie keine Leistungen aus Arbeitslosigkeit, AHV oder Ergänzungsleistungen zur AHV erhalten. Außerdem ist sie für Menschen gedacht, deren Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nach den gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer kantonalen Überbrückungsrente. Die Rente wird auf Jahresbasis berechnet und monatlich ausbezahlt, wobei die Höhe von der Zusammensetzung des Haushalts abhängt. Zusätzlich können bestimmte anerkannte Gesundheitskosten, zum Beispiel Franchise der Grundversicherung oder einzelne Zahnarztkosten, bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Jahr erstattet werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn der Wohnsitz im Kanton Waadt noch keine 3 Jahre besteht. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen ohne schweizerische Staatsangehörigkeit oder ohne gültigen Aufenthaltstitel. Kein Anspruch besteht, wenn bereits finanzielle Leistungen aus Arbeitslosigkeit, AHV oder Ergänzungsleistungen zur AHV bezogen werden. Auch wer nach den gesetzlichen Vorgaben über ausreichende Mittel zum Leben verfügt oder wessen Nettovermögen über 100'000 Franken bei Alleinlebenden beziehungsweise über 200'000 Franken bei Paaren liegt, erfüllt die Voraussetzungen nicht.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.