Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen in Sachsen dabei unterstützen, ihr Digitalisierungsniveau zu verbessern. Gefördert werden Vorhaben, mit denen digitale Geschäftsprozesse ausgebaut, neue oder bessere Geschäftsmodelle eingeführt und digitale Lösungen im Unternehmen umgesetzt werden. Dazu können zum Beispiel Planung, Software, Hardware, Schulungen mit direktem Projektbezug und digital unterstützte Maschinen gehören.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige freier Berufe mit Sitz oder begünstigter Betriebsstätte in Sachsen. Auch junge Unternehmen können die Förderung nutzen, wenn sie nachvollziehbar zeigen, dass ihr Vorhaben Geschäftsprozesse oder Geschäftsmodelle digital verbessert. Besonders passend ist die Förderung für Unternehmen, die konkrete Digitalisierungsprojekte umsetzen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit über das Digitalisierungsdarlehen. Je Vorhaben sind mindestens 30.000 Euro und höchstens 250.000 Euro möglich, bei jungen kleinen Unternehmen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei etablierten oder jungen mittleren Unternehmen bis zu 70 %. Der Antrag wird digital im Förderportal oder über die Hausbank gestellt, die Auszahlung erfolgt in einer Tranche, und das Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 6 Jahren mit 1 tilgungsfreien Jahr.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bei Antragstellung über die Hausbank muss der konkrete Förderantrag vor dem Vorhabensbeginn bei der Hausbank eingegangen sein. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die Bestätigung zum Förderantrag eingegangen ist.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Vorhaben bereits vor Antragstellung oder vor Eingang der Bestätigung zum Förderantrag begonnen wurde. Nicht förderfähig sind Ausgaben für gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, Personal, Vorhaben außerhalb Sachsens, Anteile für verbundene oder Partnerunternehmen, IKT-Grundausstattung, Telekommunikationsanlagen wie Telefone, Faxe und Smartphones, Onlinemarketing sowie Schulungen ohne direkten Bezug zum Projekt. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Digitalisierung in der Gründungsphase und reine Ersatzinvestitionen ohne Erhöhung des Digitalisierungsgrades im Unternehmen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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