Zuschuss

Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

Die Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand unterstützt den Mittelstand mit Darlehen. Sie richtet sich an Unternehmen im Mittelstand und stellt eine Fördermöglichkeit in Form von Darlehen bereit.

Stand 05.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: SAB Sachsen Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Digitalisierungsdarlehen unterstützt Unternehmen mit einem Darlehen bei Vorhaben zur Digitalisierung. Gefördert werden vor allem Ausgaben für Planung, Vorbereitung, Umsetzung sowie für notwendige Hardware und Software. Auch die Einführung im Unternehmen und Schulungen können dazugehören, wenn sie direkt zum Vorhaben passen. Das Darlehen kann über das Förderportal oder über eine Hausbank beantragt werden. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Das Darlehen ist für konkrete Digitalisierungsprojekte gedacht. Es gibt feste Regeln zu Laufzeit, Rückzahlung und Auszahlung. Das Darlehen wird in einer Tranche ausgezahlt. Für bestimmte Vorhaben gelten unterschiedliche Zinssätze und Förderhöhen. Es gibt auch Vorgaben dazu, welche Ausgaben nicht gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die ihre digitalen Abläufe verbessern oder neue digitale Geschäftsmodelle einführen wollen. Sie richtet sich auch an Angehörige freier Berufe. Existenzgründer können nur gefördert werden, wenn das Unternehmen mindestens 3 Jahre alt ist. Wichtig ist außerdem, dass der Sitz oder eine förderfähige Betriebsstätte in Sachsen liegt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen
    • Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse
    • Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle
    • gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen
    • Angehörige der freien Berufe
    • Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach Gründung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben
    • Personal
    • Betriebsstätten außerhalb Sachsens
    • Mitnutzung für verbundene oder Partnerunternehmen
    • IKT-Grundausstattung
    • Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphones
    • Maßnahmen zum Onlinemarketing
    • Schulungen ohne direkten Bezug zum Projekt
    • Existenzgründer unter 3 Jahren
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsische Aufbaubank (SAB)
  • Thema der Förderung
    • Digitalisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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