Darlehen

EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland II (2021-2027)

Die Förderung soll die Eigenkapitalbasis von Unternehmen stärken und so ihre Bonität und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel mit langfristigem Finanzierungsbedarf, wenn ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist. Dadurch können betriebliche Innovations- und Wachstumsprozesse leichter umgesetzt werden.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: sikb.de Förderregion: Saarland

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Eigenkapitalbasis von Unternehmen stärken und so ihre Bonität und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel mit langfristigem Finanzierungsbedarf, wenn ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist. Dadurch können betriebliche Innovations- und Wachstumsprozesse leichter umgesetzt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, für Freiberufler sowie für Existenzgründer und Nachfolgeunternehmen im Saarland. Sie richtet sich auch an junge technologie- und innovationsorientierte Unternehmen in der Markteintrittsphase. Voraussetzung ist, dass der Investitionsort im Saarland liegt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit in Form eines Nachrangdarlehens. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel, in der Regel ab 25.000 € bis höchstens 1.500.000 € je Kreditnehmereinheit. Das Darlehen hat einen festen, risikogerechten Zinssatz, eine Laufzeit von 10 Jahren und grundsätzlich 5 tilgungsfreie Anlaufjahre.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens direkt bei der SIKB auf dem vorgesehenen Vordruck gestellt werden. Außerdem darf das Vorhaben zum Zeitpunkt der schriftlichen Kreditzusage weder physisch abgeschlossen noch vollständig umgesetzt sein.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Ablösungen und Umschuldungen, sogenannte In-Sich-Geschäfte, Schuldzinsen, Mehrwertsteuer sowie Beiträge in Form von Sachleistungen, zum Beispiel Eigenleistungen. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn der Investitionsort nicht im Saarland liegt. Ebenfalls problematisch ist es, wenn mit dem Vorhaben bereits begonnen wurde oder es bei der schriftlichen Kreditzusage schon abgeschlossen oder vollständig umgesetzt ist.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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