Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Es gibt einen Zuschuss für verschiedene Vorhaben, zum Beispiel für externe Forschungsaufträge, für Studien zur Prüfung eines Vorhabens und für eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Vorhaben sollen neuartig sein und ein hohes Risiko bei der Umsetzung haben. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Förderung kann als Zuschuss für unterschiedliche Schritte eines Innovationsprojekts genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel eine Durchführbarkeitsstudie oder ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit neuen oder deutlich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Auch eine Kombination mehrerer Förderbausteine ist möglich, wenn die Teilvorhaben aufeinander aufbauen. Eine Doppelförderung derselben Ausgaben ist nicht erlaubt.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens und von der Unternehmensgröße ab. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten oft bessere Förderbedingungen. Große Unternehmen können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln wollen und dafür Unterstützung brauchen. Besonders passend ist sie für kleine und mittlere Unternehmen sowie für kleinere Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung. Auch größere Unternehmen können in bestimmten Fällen gefördert werden. Wichtig ist, dass das Vorhaben einen klaren Innovationscharakter hat und wirtschaftlich nutzbar sein kann.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
- Vorhaben mit Forschungs- und Entwicklungsbezug
- Vorhaben soll den Stand der Technik fortschreiben
- erhebliches Realisierungsrisiko
- mittelfristig erfolgreiche wirtschaftliche Verwertbarkeit
- angemessene Wertschöpfung im Betrieb
- Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft oder Sicherung beziehungsweise Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze
- notwendige personelle, finanzielle und materielle Grundausstattung vorhanden
- bei Innovationsgutscheinen: umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten können nicht selbst erbracht werden
- bei FuE-Vorhaben: Produkt, Verfahren oder Dienstleistung muss für den Markt der Europäischen Union neu sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden
- Innovationsgutschein nur einmal im Kalenderjahr beantragbar
- bei großen Unternehmen: in den 3 Jahren vor der Antragstellung keine Mittel aus dem Einzelbetrieblichen Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz erhalten
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Thema der Förderung
- Forschung und Entwicklung
- Innovation
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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