Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Investitionen unterstützen, die die Endenergieeffizienz in bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen verbessern. Gefördert werden freiwillige Maßnahmen mit messbarer Energieeinsparung in Österreich. Ziel ist es, den Energieverbrauch in Betrieben deutlich zu senken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen in Österreich. Sie passt besonders für Einrichtungen mit größeren Investitionen in bestehende betriebliche oder industrielle Anlagen. Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen die Bedingungen der Ausschreibung erfüllen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens. Gefördert werden unter anderem Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen, Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden und Free-Cooling. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem beantragten Förderbedarf, ist aber auf 180 Euro pro MWh geplanter jährlicher Endenergieeinsparung, maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten und höchstens 2,5 Mio. Euro pro Projekt begrenzt; ausbezahlt wird erst nach Umsetzung und Nachweis der Einsparung.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch zwischen 01.07.2026 und 12.10.2026, 12:00 Uhr möglich. Das Förderungsgebot muss spätestens bis 16.10.2026, 12:00 Uhr hochgeladen werden. Der Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen unumkehrbaren Verpflichtung eingereicht werden. Die Maßnahme muss spätestens bis 31.12.2029 fertiggestellt und wirksam sein. Die Fertigstellungsmeldung muss spätestens 1 Monat nach Projektumsetzung und Inbetriebnahme erfolgen, die Abrechnungsunterlagen spätestens 18 Monate nach Fertigstellung.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ausgeschlossen sind Maßnahmen mit einer Investitionssumme unter 1,0 Mio. Euro netto oder mit weniger als 1,0 GWh anrechenbarer Endenergieeinsparung pro Jahr. Nicht gefördert werden unter anderem gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, gewöhnlicher Anlagentausch, Reparaturen, Instandhaltungen, reine Endenergieträgerwechsel, Neuanlagen ohne vergleichbaren Bestand, Maßnahmen mit fossilen Energieanlagen, bestimmte Wärmepumpen mit ungeeigneten Kältemitteln, vorgeschriebene Wärmerückgewinnung bei Lüftungsanlagen sowie Maßnahmen im Bereich konventionell angetriebener Fahrzeuge. Ebenfalls ausgeschlossen sind unvollständige, nicht fristgerechte oder nicht rechtsverbindlich unterzeichnete Anträge, mehrfach eingereichte gleiche Maßnahmen, unzulässige Mehrfachförderungen sowie Maßnahmen, die anderen Förderprogrammen des Bundes zugeordnet sind. Anträge werden auch abgelehnt, wenn sie die formalen oder fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder wenn das verfügbare Ausschreibungsbudget aufgrund der Reihung nicht ausreicht. Keine Auszahlung erfolgt außerdem, wenn die Maßnahme zu spät fertig wird, die Förderbedingungen nicht eingehalten werden oder die tatsächliche Endenergieeinsparung mehr als 25 % unter dem beantragten Wert liegt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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