Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Gründungen, Unternehmensübernahmen und die Entwicklung junger Unternehmen mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützen. Gefördert werden dabei unter anderem Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, auch in freien Berufen, für Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger sowie für junge Unternehmen. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person Teil der Geschäftsführung ist.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen. Es gibt einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 500.000 Euro je antragstellender Person, wobei der Kredit höchstens 35 % der förderfähigen Kosten abdecken darf. Möglich sind Laufzeiten von 10 oder 15 Jahren mit tilgungsfreien Anfangsjahren; zusätzlich ist eine 100%ige Garantie durch eine Bürgschaftsbank erforderlich, und der Antrag muss vor Beginn der Investition über die Hausbank gestellt werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor der Investition gestellt werden. Außerdem können Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen nur innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden, und die Aufstockung einer tätigen Beteiligung ist nur innerhalb von fünf Jahren möglich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden der Neubau von Wohngebäuden, Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, bestimmte Vermögensübertragungen und Übernahmen zwischen verbundenen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Gesellschaftern im Zusammenhang mit Betriebsaufspaltungen sowie zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern. Auch der Erwerb eigener Anteile, Umgehungsgeschäfte, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition sowie Unternehmen mit beihilferechtlichem Förderausschluss sind nicht förderfähig. Zusätzlich können weitere Ausschlüsse und Bedingungen aus der Ausschlussliste der KfW gelten.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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