Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen von kleinen und mittleren Unternehmen mit günstigen Krediten finanzieren. Sie unterstützt Vorhaben durch günstige Zinssätze, lange Laufzeiten und mögliche tilgungsfreie Jahre.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für natürliche Personen, juristische Personen in mehrheitlichem Privatbesitz und rechtsfähige Personengesellschaften. Voraussetzung ist, dass sie eine gewerbliche oder selbständige freiberufliche Tätigkeit ausüben oder aufnehmen wollen. Besonders passend ist das Programm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer im Saarland.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit. Finanziert werden grundsätzlich bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben, mit günstigen und risikogerechten Zinssätzen sowie verschiedenen Laufzeitmodellen je nach Verwendungszweck. Der Kreditantrag muss vor Beginn der Investition über die Hausbank gestellt werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Kreditantrag muss vor der Investition gestellt werden. Weitere konkrete Antragsfristen oder feste Stichtage sind im Material nicht erkennbar.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen, stille Beteiligungen, Leasingfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen und sogenannte In-Sich-Geschäfte. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden sowie die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition. Außerdem sind Unternehmen ausgeschlossen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen oder deren Vorhaben auf der Ausschlussliste der KfW stehen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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