Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Gefördert werden Vorhaben zur Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs durch Promotionen. Dazu gehören Industriepromotionen, Landesinnovationspromotionen und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere. Auch kooperative Promotionsverfahren zwischen Universitäten und Fachhochschulen können dazugehören. Die Förderung läuft als Zuschuss und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten abdecken. In der Regel dauert die Förderung bis zum Abschluss der Forschungsaufgabe, meist bis zu vier Jahre.
Es gibt feste Beträge für Promotionsstipendien. Für Industriepromotionen sind es 850 Euro pro Monat, für Landesinnovationspromotionen und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere 1.700 Euro pro Monat. Zusätzlich kann es eine Kinderzulage von 100 Euro pro Monat geben. Außerdem ist eine Verwaltungskostenpauschale möglich, deren Höhe von der Zahl der Stipendien abhängt. Für Industriepromotionen ist eine Mitfinanzierung durch Dritte nötig.
Der Antrag läuft über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank. Vor dem eigentlichen Antrag muss zuerst eine Vorhabensidee eingereicht werden. Wenn diese als förderwürdig gilt, wird zur Antragstellung aufgefordert. Abrechnung, Zwischennachweis und Verwendungsnachweis erfolgen ebenfalls über das Förderportal.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Hochschulen, die Promotionsvorhaben aufbauen oder durchführen wollen. Sie passt besonders zu Projekten mit wissenschaftlichem Nachwuchs und zu Vorhaben mit Praxisbezug, Innovationsbezug oder Familienfreundlichkeit. Auch kooperative Promotionsverfahren können unterstützt werden. Ziel ist die Qualifizierung von Promovierenden an sächsischen Hochschulen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe im Text.
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Es geht um Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Promotionen.
- Bei der Konzipierung soll auf eine geschlechterparitätische Besetzung hingewirkt werden.
- Weibliche Promovierende sollen gezielt angesprochen werden.
- Für Industriepromotionen ist eine Mitfinanzierung durch beteiligte Dritte von mindestens 850 Euro pro relevanter Promotion und Monat erforderlich.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherte Angabe im Text.
- Anbieter der Förderung
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Thema der Förderung
- Promotionen
- Forschung, Innovation und Technologie
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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