Zuschuss

EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen (RL-SPOG)

Wenn Sie als Schulträger oder öffentliche oder private Einrichtung die Verteilung von frischem Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler der Primarstufe oder Förderschulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt die Verteilung von frischem Obst und Gemüse an Kinder in Thüringen. Es gibt dafür einen Zuschuss für die Lieferung der Produkte, für Logistik und Verteilung sowie für Öffentlichkeitsarbeit und andere begleitende Maßnahmen. Auch pädagogische Maßnahmen rund um das Thema gesunde Ernährung können gefördert werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Belieferung regelmäßig und für eine Mindestdauer erfolgt. Außerdem müssen die teilnehmenden Schulen vorher zugelassen sein. Der Antrag muss formgebunden gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Schulträger sowie für öffentliche oder private Einrichtungen, die das Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen umsetzen wollen. Sie richtet sich an Grund- und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen und Förderzentren. Sinnvoll ist sie auch für Einrichtungen, die begleitende pädagogische Maßnahmen oder Öffentlichkeitsarbeit zum Programm durchführen möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für die Abgabe von Obst und Gemüse: bis zum 1. Mai für das folgende Schuljahr
    • Für begleitende pädagogische Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit: mindestens 6 Wochen vor der Durchführung
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vor der Teilnahme am Programm muss eine Zulassung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt vorliegen
    • Es muss ein schriftlicher Liefervertrag abgeschlossen werden
    • Eine regelmäßige und zuverlässige Belieferung der teilnehmenden Schulen muss sichergestellt sein
    • Die Belieferung muss mindestens 6 Monate je Schuljahr dauern
    • Begleitende pädagogische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verteilung von Schulobst und -gemüse müssen durchgeführt werden
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
  • Thema der Förderung
    • Verteilung von frischem Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler
    • Begleitende pädagogische Maßnahmen zur gesunden Ernährung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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