Fahrgeldausfälle im Nahverkehr; Beantragung einer Erstattung

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden von den Verkehrsunternehmen gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Nahverkehr unentgeltlich befördert. Zur Freifahrtberechtigung wird ein Beiblatt zum Ausweis benötigt, das mit einer gültigen Wertmarke versehen sein muss.

Stand 11.06.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Hier geht es um eine Erstattung für Fahrgeldausfälle im Nahverkehr. Verkehrsunternehmen können Geld zurückbekommen, wenn sie schwerbehinderte Menschen unentgeltlich befördern müssen. Das gilt für Personen mit bestimmten Merkzeichen im Ausweis und mit gültiger Wertmarke. Auch bestimmte Begleitpersonen und Hilfsmittel können mitbefördert werden.

Die Erstattung wird beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragt. Es gibt zwei Wege der Erstattung: über einen pauschalen Prozentsatz oder über einen Nachweis der tatsächlichen Fahrgeldausfälle. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und bestimmte Unterlagen enthalten.

Wichtig ist die Frist: Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Abrechnungsjahr eingehen. Für die Bearbeitung gibt es keine feste gesetzliche Frist. In einfachen Fällen dauert es oft vier bis acht Wochen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Verkehrsunternehmen im Nahverkehr, die Fahrten für berechtigte schwerbehinderte Menschen unentgeltlich anbieten müssen. Auch Gemeinschaftseinrichtungen von mehreren Unternehmen oder unter bestimmten Bedingungen ein Verkehrsverbund können antragsberechtigt sein. Die Förderung ist nicht für Fahrgäste selbst gedacht, sondern für die Unternehmen, die die Ausfälle erstattet bekommen möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres
  • Ansprechpunkt
    • Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • unentgeltliche Beförderung berechtigter schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr
    • gegebenenfalls auch Begleitpersonen, Handgepäck, Krankenfahrstühle, orthopädische Hilfsmittel und Führhunde
    • Antrag durch das antragsberechtigte Verkehrsunternehmen, eine Gemeinschaftseinrichtung oder unter bestimmten Voraussetzungen einen Verkehrsverbund
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Antrag nach Ablauf der Frist
    • fehlende oder unvollständige Unterlagen
    • keine unentgeltliche Beförderung im Erstattungszeitraum
  • Anbieter der Förderung
    • Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken
  • Thema der Förderung
    • Fahrgeldausfälle im Nahverkehr

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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