Zuschuss

FFA-Förderung: Einmalige Sonderförderung Kino 2025

Die Förderung soll Kinos modernisieren, verbessern oder neu errichten, wenn dies der Strukturverbesserung dient. Außerdem kann sie für Beratung, für Maßnahmen zur Filmbildung von jungen Menschen und für Werbung rund um das Kino genutzt werden.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.05.2027   Quelle: FFA - Filmförderanstalt Förderregion: bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Kinos modernisieren, verbessern oder neu errichten, wenn dies der Strukturverbesserung dient. Außerdem kann sie für Beratung, für Maßnahmen zur Filmbildung von jungen Menschen und für Werbung rund um das Kino genutzt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Kinobetreibende gedacht, die im Vorjahr einen Kinoprogrammpreis der BKM erhalten haben oder besonders hohe Besuchsanteile mit deutschen und europäischen Filmen erreicht haben. Sinnvoll ist sie für Kinos, die ihre Ausstattung, ihr Angebot oder ihre Sichtbarkeit verbessern wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Förderung kann bis zu 80 % der anerkannten Kosten abdecken; mindestens 20 % müssen als Eigenmittel eingebracht werden. Die Mittel werden in einer Rate ausgezahlt und können auch mit anderen öffentlichen Geldern kombiniert werden, wenn die Regeln zur Finanzierung eingehalten werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Frist für die Antragstellung auf Auszahlung endet am 30. Mai 2027. Mit den Maßnahmen darf erst nach Erlass des Bewilligungsbescheids begonnen werden; die Auftragserteilung zählt schon als Beginn. Die Verwendungs- und Abruffrist beträgt zwei Jahre nach Erlass des Bewilligungsbescheids.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderbar sind unter anderem Betriebskosten, Maßnahmen vor dem Bewilligungszeitpunkt, Pauschalen, Eigenleistungen, Abonnementgebühren, Büro-, Verwaltungs- und Lohnkosten, Leasing- und Mietkosten sowie Gebraucht- und Verbrauchsware. Auch der Kauf von Grundstücken und Gebäuden, Online-Abspiel von Filmen, der Aufbau einer VOD-Plattform, Wartungsverträge, Supportleistungen und Zeiterfassungssysteme sind ausgeschlossen. Fördermittel können außerdem zurückgehalten werden, wenn Rückstände bei der Filmabgabe oder bei Darlehen aus der Projektförderung bestehen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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