Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung ist eine einmalige Sonderförderung für Kinos im Jahr 2025. Sie soll Kinos bei Modernisierung, Verbesserung, Neuerrichtung, Beratung, Filmbildung und Werbung unterstützen. Die Förderung ist ein Zuschuss und kann für verschiedene förderfähige Maßnahmen genutzt werden. Dabei gelten klare Regeln für den Beginn der Maßnahme, die Abrechnung und die Verwendung der Mittel.
Die Förderung darf nur für Maßnahmen genutzt werden, die frühestens nach dem Bewilligungsbescheid beginnen. Schon die Auftragserteilung zählt als Beginn. Die Mittel werden in einer Rate ausgezahlt und müssen innerhalb von zwei Jahren abgerufen werden. Nicht abgerufene Restmittel verfallen nach Ablauf der Frist.
Für die Auszahlung müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden, zum Beispiel ein Auszahlungsformular und Rechnungen. Anerkannt werden nur ordnungsgemäße Rechnungen und nur Nettobeträge. Die Förderung kann höchstens 80 Prozent der anerkannten Kosten abdecken. Mindestens 20 Prozent müssen aus Eigenmitteln kommen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kinobetreibende, die ihr Kino modernisieren, verbessern oder neu errichten wollen. Sie ist auch interessant für Kinos, die Beratung, Filmbildung für junge Menschen oder Werbemaßnahmen planen. Besonders passend ist sie für Kinos, die im Vorjahr einen Kinoprogrammpreis erhalten haben oder hohe Besuchsanteile mit deutschen und europäischen Filmen nachweisen können.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Die Frist für die Antragstellung auf Auszahlung endet am 30. Mai 2027.
- Ansprechpunkt
- FFA - Filmförderungsanstalt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kinobetreibende mit Auszeichnung durch den Kinoprogrammpreis der BKM im Vorjahr
- Oder hoher Besuchsanteil mit deutschen und europäischen Filmen im Jahr 2024
- Mindestens 45,62 Prozent Besuchsanteil pro Leinwand für deutsche Filme und Filme aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
- Oder mindestens 36,03 Prozent Besuchsanteil pro Leinwand für deutsche Filme
- Förderfähige Maßnahmen können Modernisierung, Verbesserung, Neuerrichtung, Beratung, Filmbildung und Werbung umfassen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Maßnahmen dürfen nicht vor dem Bewilligungsbescheid begonnen worden sein
- Bereits die Auftragserteilung gilt als Maßnahmenbeginn
- Unternehmenserhaltende Maßnahmen wie Betriebskosten sind nicht förderbar
- Nicht förderbar sind Maßnahmen, die primär anderen Zwecken dienen als der Werbung selbst
- Nicht förderbar ist Suchmaschinenoptimierung
- Anbieter der Förderung
- FFA - Filmförderungsanstalt
- Thema der Förderung
- Filmförderung
- Kinoförderung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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