Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Produktion von hochbudgetierten Serien und Filmen unterstützen, die nicht für das Kino gedacht sind. Sie soll den Produktionsstandort Deutschland stärken und helfen, dass solche Projekte in Deutschland umgesetzt werden können. Gefördert werden dabei deutsche Herstellungskosten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Produzentinnen oder Koproduzentinnen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Sie richtet sich an Unternehmen, die in den letzten sieben Jahren bereits einen Film oder eine Serie hergestellt haben. Besonders passend ist sie für Projekte mit hohen Produktionskosten, die im Fernsehen oder auf in Deutschland zugänglichen Video-on-Demand-Plattformen ausgewertet werden.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten gewährt werden. Eine Bewilligung ist möglich, wenn die Unterlagen vollständig sind, der kulturelle Eigenschaftstest erfüllt wird, genügend Fördermittel verfügbar sind und 65 Prozent der Finanzierung gesichert sind.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge können laufend eingereicht werden, es gibt keine festen Antragsfristen. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn vorliegen. Vor der Einreichung ist ein Beratungsgespräch zwingend erforderlich. Für Projekte mit Drehbeginn im Jahr 2026 ist keine Antragsannahme mehr möglich, weil das maximale Antragsvolumen erreicht wurde. Anträge für Projekte mit Drehbeginn im Jahr 2027 können voraussichtlich ab November über das Serviceportal gestellt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn Produzentinnen oder Koproduzentinnen keinen Sitz oder keine Niederlassung in Deutschland haben oder wenn in den letzten sieben Jahren kein Film und keine Serie hergestellt wurde. Nicht förderfähig sind Projekte, die für die Erstauswertung im Kino vorgesehen sind. Ebenfalls problematisch sind Anträge, die zu spät eingereicht werden, bei denen das verpflichtende Beratungsgespräch nicht stattgefunden hat oder bei denen die Registrierung im Serviceportal noch nicht freigeschaltet ist. Ein Antrag kann auch scheitern, wenn erforderliche Unterlagen fehlen, wenn bei Einreichung nicht mindestens 45 Prozent der Finanzierung verbindlich nachgewiesen sind, wenn später 65 Prozent der Finanzierung nicht gesichert sind oder wenn die Voraussetzungen des kulturellen Eigenschaftstests nicht erfüllt werden. Außerdem ist eine Förderung nicht mehr möglich, wenn das maximale Antragsvolumen bereits ausgeschöpft ist.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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